Drucksache - 2165/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2165/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Kindern Gesundbrunnens ein „Grünes Klassenzimmer“ geben Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2165/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Degewo für eine Nutzung des ehemaligen Kesselhauses der Wiesenburg als „Grünes Klassenzimmer“ einzusetzen und die baulichen Voraussetzungen für eine Zwischennutzung zu schaffen.
Das Bezirksamt hat am 20.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Revitalisierung der Wiesenburg an der Erarbeitung des Nutzungskonzepts auf Grundlage des Kooperationsvertrages mit der Degewo, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Verein Wiesenburg e.V. und dem Quartiersmanagement Pankstraße mitgewirkt. Für das Grüne Klassenzimmer ist im ehem. Kesselhaus ein überdachter Ersatzstandort mit angrenzendem Außenbereich vorgesehen.
Die Degewo hat die Kooperationspartner am 25.03.2021 darüber informiert, dass die verfügbaren Finanzmittel zur Realisierung der im Nutzungskonzept vorgeschlagenen Maßnahme Bau eines Bildungsstandortes nach erster Schätzung nicht ausreichen würden. Das Grüne Klassenzimmer ist im Nutzungskonzept Teil eines Gesamtensembles des Bildungsstandortes zu verstehen. Einsparungen beim Bau des Bildungsstandortes würden jedoch die im finalen Nutzungskonzept beschlossenen Maßnahmen gefährden.
Die bauliche Herrichtung kann erst nach baurechtlicher Genehmigung und Zusage der Mehrkosten durch den Bund für das nationale Projekt der Städtebauförderung erfolgen. Eine Zwischennutzung ist aus bausicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 20.07.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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