Drucksache - 2164/V  

 
 
Betreff: Temporäre Spielstraßen auch in Mitte unterstützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM vertagt   
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Fraktion DIE LINKE, SPD, Piraten vom 12.11.2019
2. Beschluss vom 19.12.2019
3. VzK SB vom 08.01.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  14.12.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2164/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-
 

Temporäre Spielstraßen auch in Mitte unterstützen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2164/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtungen von temporären Spielstraßen im Bezirk zu unterstützen. In diesem Sinne soll das Bezirksamt

 

auf seiner Website über die Möglichkeit und die Voraussetzungen zur Einrichtung von temporären Spielstraßen informieren,

eine Ansprechstelle im Bezirksamt benennen, die Interessierte berät und Anträge

entgegennimmt,

sich mit anderen Bezirken über Erfahrungen bei der Einrichtung von temporären Spielstraßen regelmäßig austauschen und

auf Landesebene auf die Erarbeitung eines einheitlichen Verfahrens für die Einrichtung von temporären Spielstraßen in Berlin hinwirken.

 

Das Bezirksamt hat am       05.01 2021    beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:


Eine Vorstellung der temporären Spielstraßen auf der Webseite des Bezirksamts ist zunächst nicht vorgesehen.

 

Grundsätzlich ist der interessierten Bevölkerung bekannt, dass temporäre Spielstraßen durch die Bezirksämter eingerichtet werden können, sodass auf diese Möglichkeit nicht zusätzlich hingewiesen werden muss. Auch mit dem Berliner Bündnis für temporäre Spielstraßen erfolgen Abstimmungen und an dem Internationalen Autofreien Tag am 22.09.2020 hat sich das Bezirksamt mit temporären Spielstraßen erfolgreich beteiligt.

Die Voraussetzungen zur Einrichtung von temporären Spielstraßen sind noch nicht hinreichend geklärt, um sie auf diesem Wege amtlich bekanntzugeben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist derzeit mit der Erarbeitung eines Leitfadens befasst.

 

Ein expliziter Hinweis auf diese Möglichkeit auf der Webseite des Bezirksamts würde eine Erwartungshaltung zur zügigen Bearbeitung zusätzlicher Anträge wecken, die auch wegen der hierfür nicht sichergestellten personellen Kapazitäten leider nicht garantiert werden kann.

 

Ansprechstelle ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde:

Bezirksamt Mitte von Berlin

Straßen- und Grünflächenamt

Straßenverkehrsbehörde

Karl-Marx-Allee 31

10178 Berlin

strassenverkehrsbehoerde@ba-mitte.berlin.de

030 9018 22811

 

Ein Austausch mit anderen Bezirksämtern, der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert wird, erfolgt und wird voraussichtlich im vorgesehenen Leitfaden seinen Niederschlag finden.

 

Die Koordinierungsstelle für Rad- und Fußverkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt die Herausgabe eines Leitfadens, der in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und dem Bündnis Temporäre Spielstraßen erarbeitet werden soll.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den          .             .2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 

 
 

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