Drucksache - 2161/V  

 
 
Betreff: „Bauvorhaben Ernst-Reuter-Schule an pädagogischen Erfordernissen ausrichten“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Schwarz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM überwiesen   
Schule Entscheidung
12.12.2019 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
16.01.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.02.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
12.03.2020 
A B G E S A G T (!!!) - 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
23.04.2020 
A B G E S A G T !!! - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
14.05.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.11.2019
2. BE Schule vom 14.05.2020
3. Beschluss vom 28.05.2020
4. VzK SB vom 23.09.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 22.09.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2161/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Bauvorhaben Ernst-Reuter-Schule an pädagogischen Erfordernissen ausrichten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2161/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Übereinstimmung mit dem bezirklichen Schulentwicklungsplan in der BVV Mitte am 19.12.2019 beschlossenen Fassung (Drs. 2066/V) an der 6-Zügigkeit der Ernst-Reuter-Schule festzuhalten.

Eine Überschreitung der Zügigkeit aus Gründen der Gewährleistung der Bereitstellung von Schulplätzen auf 8 Züge in der SEK I und 4 Züge in der Sek II setzt das Einverständnis der schulischen Gremien und eine Anhörung der Schulkonferenz voraus. Sie ist unter der vorgenannten Bedingung der BVV als Änderung des geltenden Schulentwicklungsplans zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sollte eine Erhöhung der Zügigkeit der Ernst-Reuter-Schule als Folge einer möglichen Änderung des bezirklichen Schulentwicklungsplans erfolgen, sind die damit verbundenen pädagogischen Anforderungen bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die in der Projektgruppe „Campus Bernauer Straße“ entwickelte Idee der Entwicklung eines MINT-Schwerpunktes zu unterstützen. Die damit verbundenen Angebote sollen im Sinne von § 5 des Berliner Schulgesetzes auch sozialräumliche Wirkung entfalten.

 

Im Übrigen wird das Bezirksamt ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Planungen für das Bauvorhaben an der Ernst-Reuter-Schule / Campus Bernauer Straße schnellstmöglich vorankommen und die nötigen Entscheidungen zeitnah getroffen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Bezirk Mitte gibt es im Bereich der weiterführenden Schulen und hier insbesondere bei den Integrierten Sekundarschulen in den kommenden Jahren ein Schulplatzdefizit (siehe auch Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2030/31). Als Begegnung auf das Schulplatzdefizit wurde die Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an diesem Standort unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche bei Berücksichtigung des Musterraumprogramms geprüft.

 

Die sich daraus ergebenden baulichen Möglichkeiten wurden anschließend im Rahmen eines Partizipationsverfahrens, an dem auch die Schulgemeinschaft beteiligt war, thematisiert. Im Ergebnis hat der Schulträger im Einvernehmen mit der bezirklichen Schulaufsicht die Zielzügigkeit auf 8 Züge im Bereich der Sekundarstufe I festlegt. Die Zügigkeit im Bereich der Sekundarstufe II bleibt mit 4 Zügen unverändert. Diese Zielzügigkeit wird auch von der Schulgemeinschaft mitgetragen.

 

Die neue Zielzügigkeit wird bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine Zeitschiene durch die mit der Durchführung der Maßnahme zuständigen HOWOGE noch nicht mitgeteilt worden.

 

Die Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Schulkonferenz gemäß § 76 Schulgesetz Berlin sind hier nicht berührt, sodass eine Anhörung nicht erfolgen muss. Ebenfalls ist kein Tatbestand des § 111 Schulgesetz Berlin berührt, welcher die Angelegenheiten regelt, in denen der Bezirksschulbeirat anzuhören ist.

 

Die Schulgemeinschaft wurde am bisherigen Verfahren beteiligt. Die Beteiligung wird auch im weiteren Verfahren fortgesetzt, auch um die pädagogischen Belange bestmöglich berücksichtigen zu können.

 

Im weiteren Verfahren hat die Schaffung von Schulplätzen Vorrang. Sollten darüber hinaus räumliche Kapazitäten vorhanden sein, werden diese für die Gestaltung des MINT-Schwerpunktes genutzt.

Bei darüber hinaus vorhandenen räumlichen Kapazitäten an diesem Standort können diese für die Entwicklung eines MINT-Campus genutzt werden. Diese Prioritätensetzung ist mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgestimmt.

 

Der Kick-Off zur Erstellung des Sanierungskonzepts durch die HOWOGE hat am 06.08.2020 stattgefunden; regelmäßige Termine aller Planungsbeteiligter folgen. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen dieser Termine für eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme einsetzen und die erforderlichen Zuarbeiten leisten.

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

§ 76 und 111 Schulgesetz Berlin

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 22.09.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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