Drucksache - 2153/V  

 
 
Betreff: Trinkwasser in allen Schulen in Mitte ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM überwiesen   
Schule Entscheidung
12.12.2019 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
16.01.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.02.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
12.03.2020 
A B G E S A G T (!!!) - 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
23.04.2020 
A B G E S A G T !!! - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
14.05.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.06.2020 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.11.2019
2. BE Schule vom 14.05.2020
3. BE HA vom 02.06.2020
4. Beschluss vom 18.06.2020
5. VzK SB vom 05.12.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.11.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2153/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Trinkwasser in allen Schulen in Mitte ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2453/V):

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an wie vielen Schulen in Mitte bereits eine Trinkwasserversorgung der Schülerinnen und Schüler über den Wasserspender erfolgt und mit welchen Maßnahmen eine flächendeckende Ausstattung von Wasserspendern an Schulen in Mitte erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie die Verpflichtung der Schulcaterer zur Installation von Wasserspendern an den Schulen im Bezirk realisiert wird.

Das Bezirksamt hat am 10.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bislang wurden keine Schulen im Bezirk Mitte vom Schul-und Sportamt mit Trinkwasserspendern der Berliner Wasserbetriebe ausgestattet.

Im Vorfeld der Aufstellung von Wasserspendern bedarf es an den Schulstandorten einer funktionsfähigen Infrastruktur. Zu dieser Infrastruktur gehören an den geplanten Standorten die zwingend erforderlichen Wasser-, Abwasser- oder Stromleitungen.

Die Voraussetzungen vor Ort wurden in den vergangenen Monaten umfassend geprüft. Im Ergebnis sollen folgende sechs Schulen noch in diesem Jahr mit einem Wasserspender ausgestattet werden:

  • Grundschule Neues Tor
  • Grundschule am Brandenburger Tor
  • Heinrich-Seidel-Grundschule
  • Carl-Kraemer-Grundschule
  • Allegro-Grundschule
  • Willy-Brandt-Oberschule

 

Bei weiteren vier Schulen finden derzeit Mensabaumaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird der zukünftige Aufstellort infrastrukturell berücksichtigt und umgesetzt:

  • GutsMuths-Grundschule
  • Gottfried-Röhl-Grundschule
  • Rudolf-Wissel-Grundschule
  • Leo-Lionni-Grundschule

Mit Überprüfung der verbleibenden Schulstandorte wurde festgestellt, dass das Aufstellen der Wasserspender nicht ohne vorherige Baumaßnahmen zu bewerkstelligen ist.

Erst wenn die Anschlüsse mit Durchbrüchen in Nachbarräume, Keller etc. freigelegt werden können, ist das Aufstellen eines Wasserspenders möglich. Für diese Maßnahmen sind sowohl die Finanzierung als auch die personellen Kapazitäten noch zu klären.

In diesem Zusammenhang ist eine Verpflichtung von Schulcaterern erst umsetzbar, wenn die erforderliche Infrastruktur vor Ort geschaffen wurde. Das Angebot eines Getränks im Zusammenhang mit dem Schulmittagessen ist bis dahin anders umzusetzen.

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 10.11.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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