Drucksache - 2153/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2153/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Trinkwasser in allen Schulen in Mitte ermöglichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2453/V): Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an wie vielen Schulen in Mitte bereits eine Trinkwasserversorgung der Schülerinnen und Schüler über den Wasserspender erfolgt und mit welchen Maßnahmen eine flächendeckende Ausstattung von Wasserspendern an Schulen in Mitte erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie die Verpflichtung der Schulcaterer zur Installation von Wasserspendern an den Schulen im Bezirk realisiert wird. Das Bezirksamt hat am 10.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bislang wurden keine Schulen im Bezirk Mitte vom Schul-und Sportamt mit Trinkwasserspendern der Berliner Wasserbetriebe ausgestattet. Im Vorfeld der Aufstellung von Wasserspendern bedarf es an den Schulstandorten einer funktionsfähigen Infrastruktur. Zu dieser Infrastruktur gehören an den geplanten Standorten die zwingend erforderlichen Wasser-, Abwasser- oder Stromleitungen. Die Voraussetzungen vor Ort wurden in den vergangenen Monaten umfassend geprüft. Im Ergebnis sollen folgende sechs Schulen noch in diesem Jahr mit einem Wasserspender ausgestattet werden:
Bei weiteren vier Schulen finden derzeit Mensabaumaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird der zukünftige Aufstellort infrastrukturell berücksichtigt und umgesetzt:
Mit Überprüfung der verbleibenden Schulstandorte wurde festgestellt, dass das Aufstellen der Wasserspender nicht ohne vorherige Baumaßnahmen zu bewerkstelligen ist. Erst wenn die Anschlüsse mit Durchbrüchen in Nachbarräume, Keller etc. freigelegt werden können, ist das Aufstellen eines Wasserspenders möglich. Für diese Maßnahmen sind sowohl die Finanzierung als auch die personellen Kapazitäten noch zu klären. In diesem Zusammenhang ist eine Verpflichtung von Schulcaterern erst umsetzbar, wenn die erforderliche Infrastruktur vor Ort geschaffen wurde. Das Angebot eines Getränks im Zusammenhang mit dem Schulmittagessen ist bis dahin anders umzusetzen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.
keine Berlin, den 10.11.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek
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