Drucksache - 2140/V  

 
 
Betreff: Sprachliche Vielfalt auch bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Bezirksamt berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Siewer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 07.11.2019
2. Beschluss vom 21.11.2019
3. VzK SB vom 28.02.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                 Datum:  Februar 2024

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 23722

Steuerungsdienst, Personal und Finanzen

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2140/V

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Sprachliche Vielfalt auch bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Bezirksamt berücksichtigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019   folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3212/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht gute Sprachkenntnisse, unter anderem in Türkisch, Arabisch, Serbokroatisch, Kurdisch, Farsi oder Russisch, neben den erforderlichen Deutschkenntnissen in die Anforderungsprofile von Ausbildungsplätzen im Bezirksamt als besondere Qualifikation und erwünschte Kompetenz mit aufzunehmen. Bei der Vergabe von Praktikumsplätzen soll das Bezirksamt ebenfalls dafür Sorge tragen, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit guten Kenntnissen unter anderem der oben genannten Herkunftssprachen unseres Bezirkes neben der deutschen Sprache berücksichtigt werden.

Entsprechend sollen auch die Ausschreibungstexte verändert werden. Durch diese Maßnahmen soll der sprachlichen Vielfalt in unserem Bezirk Rechnung getragen, Chancengleichheit hergestellt und die Servicequalität der Verwaltung weiter verbessert werden.

Der BVV ist (ggf. im Rahmen des Berichtsauftrages nach § 4 PartIntG) jährlich zu berichten, wie viele Bewerber*innen mit den oben genannten Sprachkenntnissen bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen berücksichtigt wurden.

 

Das Bezirksamt hat am 27.02.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt versteht das Ersuchen der BVV als ein Instrument, um die Vielfalt im Bezirk Mitte stärker in der Bezirksverwaltung zu spiegeln und Zugänge zur und in die Verwaltung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erleichtern, aber auch um sprachliche Vielfalt besser abzubilden.

Bereits in seiner Vorlage zur Drs. Nr. 1112/V „Jugendliche in Ausbildung bringen Berlin braucht Dich“ unterstützen!“, die das Bezirksamt der BVV im Mai 2019 zur Kenntnis gegeben hat, hat das Bezirksamt zur Frage der besseren Integration von Jugendlichen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst Stellung genommen.

Dass die Vielfalt der Beschäftigten des Bezirksamts die Vielfalt der Wohnbevölkerung widerspiegeln soll, wurde durch das Bezirksamt bereits 2017 als Ziel definiert. In der Folge wurden in Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst Mitte (JMD) sowie verschiedenen Sekundarschulen fachämterübergreifend Praktikumsplätze eingerichtet.

Auch wenn das Bezirksamt seine Arbeit an einem ämter- und aufgabenübergreifenden Praktikumsleitfaden noch nicht abgeschlossen hat, steigt die Zahl der realisierten Praktika im Bezirksamt ämterübergreifend. Eine Vielzahl der realisierten Praktika wird von Jugendlichen wahrgenommen, die in ihren Familien neben der deutschen Sprache über einen weiteren Sprachhintergrund verfügen.

Gleichwohl scheinen Jugendliche mit anderen familiären sprachlichen Hintergründen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen nicht ausreichend repräsentiert. Ähnliches ist für die regulären Beschäftigten des Bezirksamts zu vermuten. Über gesicherte Erkenntnisse verfügt das Bezirksamt mangels valider statistischer Erkenntnisse dazu aber nicht. 

Grundsätzlich sollen die bezirklichen Dienstleistungen weiterhin schriftlich und mündlich in-Deutsch angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Beratungen, schriftliche Auskünfte und Bescheide.

Ziel des Bezirksamtes ist es so zu kommunizieren, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Bildung und Sprachvermögen in der Verwaltung einen verlässlichen, kompetenten und kultursensiblen Ansprechpartner finden. Mit einer klaren und verständlichen Sprache kann die Bezirksverwaltung aktiver und unterstützender Partner bei der sprachlichen Integration als Voraussetzung für die gesellschaftliche Inklusion sein.

Das Bezirksamt steht vor der Aufgabe, die Form seiner Kommunikation flächendeckend, gründlich und barrierefrei zu überarbeiten. Ergänzend muss das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass seine Beschäftigten trotz des hohen Arbeitsaufkommens in die Lage versetzt werden, in Ergänzung zur jeweiligen Fachaufgabe verstärkt auch Förderer/ Förderin einer auch sprachlich inklusiven Gesellschaft zu sein.

Eine kultursensible Verwaltung wird durch Beschäftigte befördert, die selbst über einen ggf. auch weit gefassten Migrationshintergrund verfügen oder auch eigene Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Zudem sind sie ein wichtiges Zeichen nach außen, dass kulturelle Vielfalt in der Verwaltung wirklich gewollt ist.

Daher hatte das Bezirksamt bereits 2020 als Ziel formuliert, die Wahrnehmbarkeit des Bezirksamtes als vielfältigen Arbeitgeber durch Aktivitäten des Personalmanagements zu stärken. Dementsprechend sind auch die bezirklichen Stellenausschreibungen gestaltet.

Das Bezirksamt sieht es als problematisch an, wie im Antrag der BVV gefordert, ausgewählte Sprachen in das Anforderungsprofil für Ausbildungsplätze aufzunehmen. Sofern nicht Multilin-gualität grundsätzlich als Bewerbungsvorteil anerkannt würde, wäre jede Eingrenzung auf ein-zelne Sprachen so weitgehend sie auch die Sprachenvielfalt im Bezirk abbilden würden eine unzulässige Benachteiligung derjenigen, die über andere als die besonders hervorgehobenen Sprachkenntnisse verfügen.

Im bezirklichen Migrationsbeirat wurde zudem darauf hingewiesen, dass jede Hervorhebung einzelner Sprachen als diskriminierend wahrgenommen werden könnte, weil sie einzelnen Be-völkerungsgruppen eine besondere Förderungsnotwendigkeit zuschreibe.

Es ist zwar grundsätzlich möglich, in Anforderungsprofilen Sprachkenntnisse zu fordern. Dies wäre rechtssicher jedoch nur möglich, wenn die Kenntnis dieser Sprache für die Ausübung der konkreten beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung notwendig ist.

Die Forderung von Sprachkenntnissen, die nicht konkret für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, würde eine vor dem Hintergrund des Prinzips der Bestenauslese aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) [ Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.] unzulässige Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne diese Kenntnisse darstellen. Die Notwendigkeit entsprechender Sprachkenntnisse lässt sich vor dem Hintergrund der Regelungen des § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) [Die Amtssprache ist Deutsch] jedoch nicht abbilden.

Der Umsetzung stehen aus Sicht des Bezirksamts aber auch rein praktische Erwägungen entgegen. So dürfte sich der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse regelmäßig schwierig darstellen, da bei muttersprachlich erworbenen Kenntnissen oftmals keine Zertifikate oder anderweitige Nachweise vorgelegt werden können, die für eine objektive und benachteiligungsfreie Bewertung von Sprachkenntnissen notwendig sind. Damit wird dem Bezirksamt eine Qualitätssicherung der sprachlichen Qualifikation oftmals nicht oder nur schwer möglich sein.

Dem übergeordneten Ziel des Ersuchens, Vielfalt in der Verwaltung - und zwar bereits im Be-reich der Ausbildung -  zu fördern, kann und muss aus Sicht des Bezirksamtes auf anderem Wege entsprochen werden. Hierfür sind inzwischen vielfältige Aktivitäten auf Basis des PartMigG entwickelt und umgesetzt worden.

Im Rahmen einer Kooperation mit dem BQN Berlin e.V. wurde beispielsweise eine diversitätsorientierte Analyse der bisherigen Nachwuchskräftegewinnungs-Strategie und Identifizierung eventueller Hürden für Interessierte aus bisher unterrepräsentierten Gruppen sowie eine diversitätsorientierte Analyse der bisherigen Auswahlprozesse unter dem Fokus: Öffnung und Abbau von Barrieren für eine bisher unter den Auszubildenden unterrepräsentierten Gruppe als zukünftige Auszubildende vorgenommen. Die Erkenntnisse aus diesen Analysen waren Basis für die Weiterentwicklung der bezirklichen Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung.

Aus Sicht des Bezirksamtes ist dies der geeignetere Weg, dem übergeordneten Ziel der BVV und des Bezirksamtes zu entsprechen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeisterin Remlinger  hlen Sie ein Element aus.

 

  1. Z.d.AVerfügungspunkteVerfügungspunktekeineBzBm EUgez. Salzmann (Pers 1) 
 
 

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