Drucksache - 2114/V  

 
 
Betreff: Bau des Spreeuferweges als ein wesentliches Sanierungsziel für das Sanie-rungsgebiet der nördlichen Luisenstadt und auch ein vorrangiges bezirkliches Ziel zur Schaffung eines durchgängigen, öffentlich nutzbaren Spreeufers zwischen dem Märkischen Ufer und der Schillingbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 21.10.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .10.2019

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:44600

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:              -

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

den Bau des Spreeuferweges als ein wesentliches Sanierungsziel für das Sanierungsgebiet der nördlichen Luisenstadt und auch ein vorrangiges bezirkliches Ziel zur Schaffung eines durchgängigen, öffentlich nutzbaren Spreeufers zwischen dem Märkischen Ufer und der Schillingbrücke

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 beschlossen:

I.     Grundlage der weiteren Vorgehensweise zur Realisierung eines durchgängigen und öffentlich zugänglichen Spreeufers ist die differenzierte Betrachtung in drei Teilbereichen, wie sie in dem Maßnahmenkonzept der Stattbau-/KoSP-GmbH beschrieben wird. Es handelt sich um eine besonders hochwertige und besonders wichtige Maßnahme. Der Bezirk, vertreten durch das Straßen- und Grünflächenamt, übernimmt die Maßnahmenträgerschaft vorerst nur für den Bereich zwischen Jannowitzbrücke und Michaelbrücke (Rungestraßenblock), damit die fachliche Mitwirkung an diesem Projekt gesichert ist.

Ziel ist für den Abschnitt zwischen Michaelbrücke und Schillingbrücke die kurzfristige Realisierung einer provisorischen Herrichtung als Voraussetzung einer Öffnung. Die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit/Sanierungsverwaltungsstelle (SVS) gewinnt die Stattbau GmbH als treuhänderischen Sanierungsträger Berlins zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu finanziellen Lasten des Bezirks aus Städtebauförderungsmitteln. Das Bezirksamt wirkt an dieser Machbarkeitsstudie mit. Mit Beginn von Maßnahmen soll die GRÜN Berlin GmbH zur Übernahme der Bauträgerschaft gewonnen werden. Voraussetzung für die fachliche Mitwirkung des Bezirks (hier: Straßen- und Grünflächenamt und Stadtentwicklungsamt) ist die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

A)    Begründung:

1. Ausgangssituation

 

Am 15. März 2011 erließ der Senat von Berlin die 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Gemäß dieser Verordnung wurde die Nördliche Luisenstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Als Bestandteil der 12. Verordnung wurde auch derMaßnahmenplan“r die Nördliche Luisenstadt beschlossen. Er fungiert seitdem als städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und weist den Spreeuferweg zwischen Märkischem Ufer und Schillingbrücke als wesentliches Sanierungsziel für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt aus.

 

Bereits in den 1990er Jahren wurden erste Überlegungen zur Herstellung einer durchgängigen Uferpromenade vom Bezirksamt Mitte angestellt und Abstimmungsverfahren mit einzelnen Grundstückseigentümern durchgeführt, die zur Herstellung einzelner Teilstücke der Uferpromenade führten. Die beabsichtigte Gesamtlösung scheiterte jedoch an den Interessen privater Grundstückseigentümer, mangelnden Instrumenten, diesen zu begegnen und den fehlenden finanziellen Mitteln.

 

Im Rahmen des seit 2011 laufenden Sanierungsverfahrens wurde ein „Neuanfang“ gemacht, bei dem ausgehend von der Gebietsstruktur und den gewünschten Funktionen des Spreeufers, aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie, ein mehrstufiges Workshopverfahren mit allen Beteiligten durchgeführt wurde. Parallel läuft der Ankauf der benötigten Uferflächen und die Durchführung von Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.

 

Die finanziellen Mittel für den Grunderwerb und die Realisierung der Maßnahme stehen zur Verfügung, so dass das erklärte Sanierungsziel der Umsetzung bis zum Abschluss der Sanierung im Jahr 2026 immer noch möglich erscheint.

 

Was fehlt, ist ein Maßnahmenträger, der die Bauarbeiten in Abstimmung mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt schrittweise realisiert und die personellen Kapazitäten für diese Aufgabenerledigung.

 

Versuche der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen- und Grünflächen hierfür die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieses Bereichs zu gewinnen, wurden mit Schreiben von Frau Senatorin Günther vom 17.12.2018 abgelehnt, jedoch Unterstützung für Maßnahmen an den Ufereinfassungen zur Spree zugesagt.

 

Alle erforderlichen Gutachten und Rahmensetzungen einschl. einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung liegen vor und die finanziellen Mittel für eine schrittweise Realisierung des Uferwegs sind in den Haushalt eingestellt. Die Laufzeit des Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt endet 2026.

 

 

2.sungsansatz

 

Somit verbleibt für den Bezirk Mitte nur die Realisierung in eigener Regie unter Hinzuziehung eines externen Projektträgers, was neben den personellen Ressourcen beim Straßen- und Grünflächenamt, die selbst für die fachliche Begleitung dieses Projekts, das voraussichtlich 7 Jahre dauern wird, nicht vorhanden sind,  auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei dieser anspruchsvollen Gesamtmaßnahme voraussetzt.

 

Die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit/Sanierungsverwaltungsstelle (SVS) wird beauftragt die vertraglichen Angelegenheiten zum Start des Projekts „Spreeuferweg“ fertig zu stellen und sowohl die finanzielle Bewirtschaftung, als auch die Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt zu übernehmen; der Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Naturschutz, Straßen und Grünflächen und Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit werden vom Bezirksamt die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt, damit dem SGA die notwendigen Personalstellen in der erforderlichen Bewertung zur Verfügung stehen, um die entsprechenden Personalbesetzungsverfahren unverzüglich beginnen zu können. Erst wenn diese zusätzlichen Personalstellen tatsächlich besetzt sind, kann die fachliche Begleitung/Mitwirkung (keine Projektsteuerung und keine Projektleitung) dieses Projekts als Baulastträger für öffentlich gewidmetes Straßenland und öffentlich gewidmete Grünanlagen durch das SGA gewährleistet werden.

 

r den sog. Holzuferblock wird die kurzfristige Realisierung eines Provisoriums angestrebt, welches - nach einer Beurteilung der Machbarkeit durch die Stattbau-GmbH durch einen externen Maßnahmenträger wie z. B. der GrünBerlin unter fachlicher Mitwirkung des Straßen- und Grünflächenamtes hergestellt werden soll. Auch hier sind nach der Erstellung der Machbarkeitsstudie, zur fachlichen Begleitung/Mitwirkung dieses Projekts die notwendigen Personalressourcen in der erforderlichen Bewertung zur Verfügung zu stellen, um die entsprechenden Personalbesetzungsverfahren unverzüglich beginnen zu können. Erst wenn diese zusätzlichen Personalstellen tatsächlich im SGA besetzt sind, kann die fachliche Begleitung/Mitwirkung (keine Projektsteuerung und keine Projektleitung) dieses Projekts als Baulastträger für öffentlich gewidmetes Strenland und öffentlich gewidmete Grünanlagen durch das SGA gewährleistet werden.

 

B)    Rechtsgrundlage:

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

r die Vorbereitung und Realisierung des öffentlichen Spreeuferwegs, welcher sich aus den Zielvorgaben des Rahmenplans ergibt, sind öffentlichen Mitteln für Grunderwerb, Planung und Herstellung sowie Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Mitte und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Zur Finanzierung werden überwiegend Städtebauförderungsmittel, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.

  1.             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

r die Begleitung der Maßnahme sind die erforderlichen personellen Ressourcen durch den Doppelhaushalt 2020/2021 gesichert.

Anlagen

Anlage 1: Vermerk Stadt 1 500 vom 28.08.2019

Anlage 2: Verfahrensvorschlag STATTBAU GmbH/ Kosp, Stand 03.08.2019

Anlage 3: Übersichtsplan

 

 

Berlin, den 15.10.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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