Drucksache - 2070/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebau-ungsplanverfahren 1-105 für den Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 08.10.2019
2. Anlage B-Plan 1-105 (frühzeitige Öffentlichk.beteiligung)
3. Anlage B-Plan1-105 (frühzeitige Behördenbeteiligung)
4. Anlage P-Plan 1-70b

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 26.09.2019

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beschluss über die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für den Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am    10.2019 beschlossen:

 

 I. 1. Die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik hrt, wie in Anlage 1 der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung dargestellt, zum Ergebnis, dass das Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der eingegangenen Äerungen mit der geplanten Zielsetzung weitergeführt wird.

  2. Die Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik hrt, wie in Anlage 3 der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung darge-stellt, zum Ergebnis, dass die Planung teilweise geändert und das Be-bauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der eingegangenen Äerungen mit der geplanten Zielsetzung weitergehrt wird.

 II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit beauftragt.

A)       Begründung:

Einzelheiten zu den Beschlusspunkten I.1 und I.2 sind den Abwägungen der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu entnehmen, die Anlage 1 und 3 zu dieser BVV-Vorlage darstellen. Da die eingegangenen Äußerungen in den Anlagen 1 und 3 aus Gründen der Verständlichkeit zusammengefasst wiedergegeben sind, können die Originaltexte der Äußerungen – aus Datenschutzgründen teilweise anonymisiert – in den Anlagen 2 und 4 eingesehen werden. In Anlage 5 ist der Vorentwurf zum Bebauungsplan 1-105 in derjenigen Fassung vom 9.1.2019 beigefügt, in welcher er beiden frühzeitigen Beteiligungen zugrundelag.

 

Abweichend von der in Berlin gebräuchlichen Vorgehensweise sind die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden vor dem ein Bebauungsplanverfahren üblicherweise einleitenden formellen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-105 soll unverzüglich gefasst werden, jedoch soll dies aufgrund der gebotenen Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung erst erfolgen, wenn dem Bezirk als Plangeber eine hinlängliche Grundzustimmung des Vorhabenträgers vorliegt. Um die inhaltliche Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu fördern, erfolgt der Bezirksamtsbeschluss über die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen bereits vor dem Aufstellungsbeschluss.

B)       Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 26.09.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

Anlagen

1 Bebauungsplan 1-105: Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2 Bebauungsplan 1-105: Eingegangene Äußerungen zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(Fraktionsexemplar)

3 Bebauungsplan 1-105: Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

4 Bebauungsplan 1-105: Eingegangene Äußerungen zur frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(Fraktionsexemplar)

5 Vorentwurf vom 9.1.2019 des noch aufzustellenden Bebauungsplanes 1-105

 

 
 

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