Drucksache - 2070/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr. Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Beschluss über die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für den Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.2019 beschlossen:
I. 1. Die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte – Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik – führt, wie in Anlage 1 der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung dargestellt, zum Ergebnis, dass das Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen mit der geplanten Zielsetzung weitergeführt wird. 2. Die Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für das noch einzuleitende Bebauungsplanverfahren 1-105 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte – Bereich des ehemaligen Hauses der Statistik – führt, wie in Anlage 3 der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung darge-stellt, zum Ergebnis, dass die Planung teilweise geändert und das Be-bauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen mit der geplanten Zielsetzung weitergeführt wird. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit beauftragt. A) Begründung: Einzelheiten zu den Beschlusspunkten I.1 und I.2 sind den Abwägungen der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu entnehmen, die Anlage 1 und 3 zu dieser BVV-Vorlage darstellen. Da die eingegangenen Äußerungen in den Anlagen 1 und 3 aus Gründen der Verständlichkeit zusammengefasst wiedergegeben sind, können die Originaltexte der Äußerungen – aus Datenschutzgründen teilweise anonymisiert – in den Anlagen 2 und 4 eingesehen werden. In Anlage 5 ist der Vorentwurf zum Bebauungsplan 1-105 in derjenigen Fassung vom 9.1.2019 beigefügt, in welcher er beiden frühzeitigen Beteiligungen zugrundelag.
Abweichend von der in Berlin gebräuchlichen Vorgehensweise sind die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden vor dem ein Bebauungsplanverfahren üblicherweise einleitenden formellen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-105 soll unverzüglich gefasst werden, jedoch soll dies aufgrund der gebotenen Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung erst erfolgen, wenn dem Bezirk als Plangeber eine hinlängliche Grundzustimmung des Vorhabenträgers vorliegt. Um die inhaltliche Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu fördern, erfolgt der Bezirksamtsbeschluss über die Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen bereits vor dem Aufstellungsbeschluss. B) Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 26.09.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
Anlagen 1 Bebauungsplan 1-105: Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Bebauungsplan 1-105: Eingegangene Äußerungen zur frühzeitigen 3 Bebauungsplan 1-105: Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung 4 Bebauungsplan 1-105: Eingegangene Äußerungen zur frühzeitigen 5 Vorentwurf vom 9.1.2019 des noch aufzustellenden Bebauungsplanes 1-105
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