Drucksache - 2043/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2043/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2043/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, bei einem künftigen Wettbewerb zur Spreeuferentwicklung in der nördlichen Luisenstadt die Initiativen und Akteure vor Ort (z.B. Betroffenenvertretung nördl. Luisenstadt, Spreeacker, Spreefeld, Teepeeland) zu beteiligen. Das heißt konkret: 1. In der Wettbewerbsausschreibung klarzustellen, dass die Initiativen und Akteure vor Ort (Betroffenenvertretung nördl. Luisenstadt, Spreeacker, Spreefeld, Teepeeland) die Flächen behalten und die Aktivitäten fortsetzen können. 2. Mindestens ein Vertreter dieser Initiativen und Akteure vor Ort soll an der Wettbewerbsjury mit Sitz und Stimme zu beteiligt werden. 3. Das Verfahren soll mit den Werkzeugen der "Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung" durchgeführt werden.
Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Beteiligung der Anwohner, Akteure und Initiativen ist ein Grundprinzip bei der Umsetzung der Sanierungsziele in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten. Schon zum Beginn der Ideenfindung für die Gestaltung des Spreeufers im Bereich der Nördlichen Luisenstadt wurden 2015 alle interessierten Bürger:innen zu einem mehrstufigen Workshop-Verfahren eingeladen. Das Ergebnis waren 10 Leitlinien zur Nutzung und Gestaltung des Uferweges, die in die Aufgabenstellung des geplanten freiraumplanerischen Wettbewerbs einfließen sollen. Auf Grund fehlender Kapazitäten beim SGA zur Ausübung der Bauherrenfunktion konnte ein Wettbewerbsverfahren bisher nicht begonnen werden. Zumindest für den Holzuferblock wurde inzwischen unter Einbeziehung der Anlieger und der Betroffenenvertretung eine Machbarkeitsstudie für ein Provisorium erarbeitet. In dieser Planung sind weiterhin nutzbare Flächen für den Spreeacker e.V. und Teepeeland vorgesehen, auch wenn bei Teepeeland zu Gunsten der sicheren Durchwegung bestimmte Abstriche gemacht werden müssen. Ein öffentlicher Uferwegspaziergang am 12.08.2021 um 18 Uhr dient zur Erläuterung der Provisorium-Planung. Spreeacker und Teepeeland nutzen aktuell landeseigene Flächen. In den Leitlinien für den Wettbewerb sind sogenannte „Optionsflächen“ inkludiert, die u. a. von beiden Akteuren benutzt werden können. Eine Konservierung der aktuellen Situation wird bei einem endgültigen Umbau des Uferweges und der Fertigstellung der angrenzenden privaten Bauvorhaben realistisch betrachtet nicht möglich sein. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 07.09.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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