Drucksache - 2031/V  

 
 
Betreff: Durchsetzung der Hundegesetzdurchführungsverordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Lemke und die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA CDU vom 10.09.2019
2. Antwort vom 24.09.2019

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Für wie viele Hunde in Mitte gilt der Leinenzwang? Für wie viele davon gilt der Leinenzwang aufgrund der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Hundegesetzdurch- führungsverordnung (HundeG-DVO)?

 

  1. Welche Maßnahmen sind von der Polizei, den Ordnungsämtern und ggf. weiteren Behörden bisher ergriffen worden, um die HundeG-DVO durchsetzen zu können?

 

  1. Wie oft und zu welchem Zweck wurden in der Zeit vom Inkrafttreten der HundeG-DVO bis heute die Einhaltung des Leinenzwangs für Hunde in Mitte kontrolliert?

 

  1. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen den Leinenzwang im oben genannten Zeitraum verhängt und in welcher Höhe geschah dies?

 

  1. Welche Auswirkungen hatte die HundeG-DVO bisher auf die anderen Aufgaben der zuständigen Behörden und Ämter?

 

 
 

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