Drucksache - 1989/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung für die Dringlichkeit:
Eine Information zur Anbringung der Jalousien war von den zuständigen Stellen des Bezirksamtes für die 24. Kalenderwoche (10.-16.6.2019) avisiert. Auf die Zusage des Bezirksamtes vertrauend, hatte der Fragesteller bis zum Ablauf der 24. Kalenderwoche von eine Anfrage abgesehen. Da jedoch weder eine Information, noch eine Installation erfolgte, ist nunmehr eine Anfrage erforderlich, die nun als Dringliche Anfrage eingebracht werden muss, da die Einhaltung der Frist für die Einbringung einer Großen Anfrage nicht mehr gewahrt werden konnte.
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