Drucksache - 1950/V  

 
 
Betreff: Barrierefreie Dokumente: Schulung für Mitarbeiter*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPSoziales und Gesundheit
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen
27.08.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen erledigt   
Soziales und Gesundheit
10.09.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit gegenstandslos   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 12.06.2019
2. BE BüdWohn vom 27.08.2019
3. BE SozGes vom 10.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Mitarbeiter*innen für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiter*innen zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürger*in oder wenn bekannt ist, dass die Bürger*in blind oder sehbehindert ist sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig die Drucksache als in der Sache erledigt zu betrachten.

 

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig die Drucksache als in der Sache erledigt zu betrachten.

 

Begründung:

Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte per Post. Die so verschickten Schreiben können von blinden oder sehbehinderten Empfänger*innen nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Mitte verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiter*innen des Bezirksamt keine Kenntnis und/oder Befähigung haben, Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürger*innen inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Mitte verfügbar sein.

 
 

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