Drucksache - 1917/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“
und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 06.06.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1917/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“ 

und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 beschlossen:

 

 

I.                                                              Der Bebauungsplan 1-107„Berliner Stadtmission“ für die Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit ist aufgestellt.

II.                                                            Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

III.                                                          Für den Bebauungsplanentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

 

A)     Begründung:

  • Aktueller Anlass der Planaufstellung

Der Verein für Berliner Stadtmission beabsichtigt ihren Standort im Sinne des 2017 entwickelten Masterplans des Architekturbüros sauerbruch hutton zu entwickeln und mit dem Bebauungsplan langfristig abzusichern. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, weil die vorgesehene Nutzung nicht zulässig wäre.

 

  • Geltungsbereich

Der Geltungsbereich von ca. 4 ha umfasst das Zentrum der Berliner Stadtmission in der Nähe zum Hauptbahnhof an der Lehrter- sowie der Seydlitzstraße.

 

  • Plandarstellung zur Aufstellung

Geplant sind die Erweiterungen des Standortes „Zentrum am Hauptbahnhof“ mit u.a. Veranstaltungsräumen, Büronutzungen, Verwaltung, einem Jugendhotel, einem Gemeindezentrum sowie ein von einem Stadtplatz umgebener Sakralbau als Mittelpunkt. Weiterhin soll der Wohnstandort gestärkt werden mit einer Durchmischung von Wohnraumversorgung für Studierende oder für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder waren regulären Wohnungen und weiteren diakonischen Nutzungen.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die langfristige Umsetzung des Masterplans gesichert werden, jedoch sollen auch Spielräume für eine Anpassung der Planung an zukünftige veränderte Nutzungsbedarfe eingeräumt werden. Der Masterplan beinhaltet ca. 76.000 m² Geschossfläche, wovon ca. ein Drittel dem Wohnen dienen soll. Geplant ist die Festsetzung eines urbanen Gebietes gem. § 6a BauGB mit Gliederungen zur Sicherung eines Wohnanteils.

 

  • Anwendung des § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Das Verfahren dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung gut erschlossener Innenstadtlagen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Das Bauvorhaben gehört nicht zu den UVP-pflichtigen Vorhaben nach dem UVPG oder dem Landesrecht.

 

B)     Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von bis zu. 5.000 € benötigt, die im Bezirksplan 2017 unter Kapitel 4200, Titel 89339, bereitgestellt sind.
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 04.06.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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