Drucksache - 1917/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1917/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 beschlossen:
I. Der Bebauungsplan 1-107„Berliner Stadtmission“ für die Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit ist aufgestellt. II. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. III. Für den Bebauungsplanentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchgeführt.
A) Begründung:
Der Verein für Berliner Stadtmission beabsichtigt ihren Standort im Sinne des 2017 entwickelten Masterplans des Architekturbüros sauerbruch hutton zu entwickeln und mit dem Bebauungsplan langfristig abzusichern. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, weil die vorgesehene Nutzung nicht zulässig wäre.
Der Geltungsbereich von ca. 4 ha umfasst das Zentrum der Berliner Stadtmission in der Nähe zum Hauptbahnhof an der Lehrter- sowie der Seydlitzstraße.
Geplant sind die Erweiterungen des Standortes „Zentrum am Hauptbahnhof“ mit u.a. Veranstaltungsräumen, Büronutzungen, Verwaltung, einem Jugendhotel, einem Gemeindezentrum sowie ein von einem Stadtplatz umgebener Sakralbau als Mittelpunkt. Weiterhin soll der Wohnstandort gestärkt werden mit einer Durchmischung von Wohnraumversorgung für Studierende oder für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder waren regulären Wohnungen und weiteren diakonischen Nutzungen.
Mit dem Bebauungsplan soll die langfristige Umsetzung des Masterplans gesichert werden, jedoch sollen auch Spielräume für eine Anpassung der Planung an zukünftige veränderte Nutzungsbedarfe eingeräumt werden. Der Masterplan beinhaltet ca. 76.000 m² Geschossfläche, wovon ca. ein Drittel dem Wohnen dienen soll. Geplant ist die Festsetzung eines urbanen Gebietes gem. § 6a BauGB mit Gliederungen zur Sicherung eines Wohnanteils.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Das Verfahren dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung gut erschlossener Innenstadtlagen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Das Bauvorhaben gehört nicht zu den UVP-pflichtigen Vorhaben nach dem UVPG oder dem Landesrecht.
B) Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 04.06.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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