Drucksache - 1916/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Aktivierung des Standortes Schulstraße 97 als Standort für eine weiterführende Schule. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Standort Schulstraße 97 wird als Schulstandort für eine weiterführende Schule aktiviert. A) Begründung: Aufgrund des Anstiegs der Geburten sowie im Zuge von Wohnungsbauvorhaben erhöht sich der Bedarf an Schulplätzen auf weiterführenden Schulen in den kommenden Schuljahren weiter.
Im Rahmen des zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Bezirksamt Mitte abgestimmten Prognose im Rahmen des Monitoring 2018 ergibt sich die im Folgenden dargestellte Bedarfsentwicklung. Für die ISS sind die bereits geplanten Kapazitätserweiterungen in der Sellerstraße 28-30 sowie in der Pankstraße 70 in der zahlenmäßigen Darstellung ab 2025 berücksichtigt.
Gymnasien:
ISS:
Die Prognose zeigt, dass auch unter Berücksichtigung der bereits geplanten Maßnahmen ein dringender Bedarf zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze im Bereich der weiterführenden Schulen besteht.
Bereits zum Schuljahresbeginn 2025 fehlen 842 Plätze an Gymnasien bzw. 1.057 Plätze an Integrierten Sekundarschulen. Für die folgenden Schuljahre steigen der Bedarf und das Defizit weiter an.
Im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes 2018/19 bis 2030/31 wurde im Bezirksamt beschlossen, bei der Bedarfsbetrachtung die Abweichungen Prognose – Ist der Vergangenheit zu berücksichtigen und „bereinigte“ Prognosewerte auszuweisen. Auch unter Berücksichtigung der „bereinigten“ Prognosewerte ergibt sich ein ungedeckter Bedarf:
Gymnasien:
ISS:
Bereits im SiKo wurde dieser Standort als künftiger Schulstandort beschrieben (Steckbrief 08). Eine abschließende Festlegung und Entscheidung zur Schulart sowie zur Zügigkeit erfolgt später nach Abschluss erforderlicher Prüfungen.
Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude muss im Vorgriff auf einen Schulneubau abgerissen werden. Der Abriss wird für die Aufnahme in die Baumaßnahmeplanung 2020 (Kategorie IV) eingeplant.
Derzeit befindet sich das Grundstück Schulstraße 97 nach Aufgabe der Nutzung als Seniorenpflegeheim im Finanzvermögen des Bezirks und wird dort für die zukünftige Nutzung als Schulstandort vorgehalten.
B) Rechtsgrundlage: § 109 Schulgesetz, § 36 (2) Bezirksverwaltungsgesetz § 7, 24, 31 LHO
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die für den Schulbau erforderlichen investiven Mittel sind im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive durch die zuständige Senatsverwaltung zu tragen. Die Mittel in Höhe von 50.000.000 € wurden vorsorglich im Kapitel 2710/ 70900 durch das Schul- und Sportamt angemeldet.
Die Ausgaben der Planung des Abrisses der Bestandsgebäude werden aus Mitteln der Bauvorbereitung (3306/Titel54040) finanziert. Der Abriss erfolgt nach Beschluss der Investitionsplanung 2019 bis 2023 aus den investiven Mitteln der Baumaßnahme.
Grundsätzlich ist im Zuge des Abrisses der derzeitigen Bestandsgebäude mit schrittweise verringerten Infrastrukturkosten zu rechnen. Eine detaillierte Auflistung ist derzeit nicht möglich, da in der Vergangenheit die Kosten für Strom, Straßenreinigung, Schneebeseitigung, Heizung etc. durch das vormals gebäudenutzende Jüdische Krankenhaus getragen wurden. Diese derzeit nicht bezifferten Kosten sind – bis zum erfolgten Abriss – aus dem Bezirkshaushalt zu tragen. Die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben nach Errichtung und Übergabe der neuen Schulgebäude können derzeit nicht beziffert werden.
Mit der Fertigstellung der neuen Schule fallen Kosten für eine_n Schulhausmeister_in an – aktuell 45.400 € / Jahr (E4/E5).
Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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