Drucksache - 1913/V  

 
 
Betreff: Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Rahmenplan 2018)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 20.05.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
2. Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin       .04.2019

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit   44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin        

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Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Rahmenplan 2018)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

den städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Rahmenplan 2018) in der beigefügten Fassung von November 2018 fortzuschreiben.

 

Begründung

 

1.  Ausgangssituation

 

Am 15. März 2011 erließ der Senat von Berlin die 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Gemäß dieser Verordnung wurde die Nördliche Luisenstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Als Bestandteil der 12. Verordnung wurde auch der „Maßnahmenplan“r die Nördliche Luisenstadt beschlossen. Er fungiert seitdem als städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet.

 

 

2. Funktion des Rahmenplans

 

Als zeichnerisches Planungsinstrument stellt der Rahmenplan das Gesamtbild der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Sanierungsgebiets dar und bildet damit den Rahmen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Er trifft grundstücksscharfe Aussagen zur beabsichtigten Gebäude- und Flächennutzung, zum Erhalt/Abriss von Gebäuden, zur geplanten Neubebauung sowie zu Standorten der Infrastruktur (öffentliche Grün- und Freiflächen, soziale Einrichtungen).

 

Im Allgemeinen sind Rahmenpläne informelle Pläne ohne direkte Außenwirkung. Im Sanierungsgebiet hat der Rahmenplan jedoch eine darüber hinaus gehende rechtliche Wirkung. Hier unterliegen bauliche Maßnahmen und Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB. Die Genehmigungsfähigkeit orientiert sich an den Zielen und Zwecken der Sanierung, die sich aus dem von der Gemeinde beschlossenen Sanierungskonzept ergeben. Dies wird u. a. in der städtebaulichen Rahmenplanung niedergelegt.

 

 

3. Erforderlichkeit zur Fortschreibung

 

Seit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet 2011 wurden die Sanierungsziele sowohl teilräumlich als auch sektoral fortgeschrieben und konkretisiert. Dazu gehörten Blockkonzepte, Bebauungspläne, grundstücksbezogene Standortplanungen sowie Fachplanungen wie das Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt oder die Infrastruktur- und Bevölkerungsentwicklungsanalyse.

 

Darüber hinaus wurden in den vergangenen acht Jahren bereits zahlreiche (Bau-) Maßnahmen realisiert, sanierungsrechtliche Bescheide für Bauvoranfragen, Bauanträge oder Rechtsvorgänge erteilt sowie städtebauliche Verträge zwischen dem Bezirksamt Mitte und Grundeigentümern/Investoren geschlossen.

 

Der städtebauliche Rahmenplan von 2011 („Maßnahmenplan“) bildete die aktuelle Bestands-, Planungs- und Genehmigungssituation nur noch unzureichend ab. Daher ist eine Anpassung an die erfolgten Konkretisierungen der Sanierungsziele auf der Grund­stücksebene erforderlich. Im Ergebnis entsteht ein aktuelles und einheitlich struktu­riertes Planwerk: der Rahmenplan 2018.

 

Die Fortschreibung wurde darüber hinaus genutzt, um den Baubestand und die Bebauungsplanung zu aktualisieren und um die Darstellung einer für städtebauliche Rahmenpläne üblichen Plansystematik anzupassen.

 

 

4.  Erstellungs-, Beteiligungs- und Abwägungsverfahren

 

Die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans wurde vom Prozesssteuerer für die Nördliche Luisenstadt, dem Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement KoSP GmbH im Auftrag des Bezirksamts Mitte, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Sanierungsverwaltungsstelle durchgeführt.

 

Am Erstellungs-, Abstimmungs- und Beteiligungsprozess nahmen alle für das Sanierungsverfahren relevanten Verwaltungen und Akteure teil. Dazu gehörten Fachverwaltungen des Bezirksamts Mitte, das Referat IV C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Betroffenenvertretung für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt sowie einzelne Grundstückseigentümer und Akteure vor Ort. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführten Verfahrensschritte:

 

 

Zeitraum

Verfahrensschritt

Ergebnis

06/2016 bis

08/2016

Erstellung des ersten Rahmenplanentwurfs

Rahmenplanentwurf

08/2016

09/2016 bis

02/2017

Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zum Rahmenplanentwurf 08/2016,

Erörterungsgespräche und Eingang von schriftlichen Stellungnahmen

 

02/2017 bis

05/2017

Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen,

Überarbeitung des Rahmenplanentwurfs,

Kenntnisnahme der Abwägungsergebnisse

Rahmenplanfassung

05/2017

10.03.2017

Vorstellung der Rahmenplanung in der AG Sozialraumorientierung Mitte

 

12.07.2017

Vorstellung der Rahmenplanung 05/2017 im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanierung, Bauen und B-Pläne

 

06/2018 bis

09/2018

Änderung und Aktualisierung der Rahmenplanung

Rahmenplanfassung

09/2018

09/2018 bis

10/2018

Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zu den wesentlichen Änderungen der Rahmenplanung

 

11/2018

Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen,

Überarbeitung des Rahmenplanentwurfs,

Kenntnisnahme der Abwägungsergebnisse

Rahmenplanfassung

11/2018

12.12.2018

Vorstellung der Rahmenplanung 11/2018 im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanierung, Bauen und B-Pläne

 

 

 

Der angefügte Gesamtbericht der Rahmenplanfortschreibung enthält den zeichnerischen Rahmenplan, eine grundstücksbezogene, synoptische Darstellung der Rahmenplanaussagen 2011/2018 sowie einen Erläuterungstext. Die Tabellen im Anhang des Berichtes dokumentieren das Beteiligungsverfahren und den Abwägungsprozess. In den Abwägungstabellen sind die Stellungnahmen der Beteiligten sowie die Abwägungsergebnisse mit Begründungen und zusätzlichen Hinweisen niedergelegt. 

 

 

5. Wirkung der Fortschreibung

 

Der Beschluss des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung versetzt die Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Mitte in die Lage, sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren und Planungsprozesse nach den im Rahmenplan dokumentierten Zielvorgaben zu bearbeiten und zu steuern. Grundstückseigentümer, Investoren und Akteure vor Ort erhalten die notwendige Transparenz für Investitionsentscheidungen und Planungsverfahren.

 

Darüber hinaus findet die Rahmenplanfortschreibung Eingang in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das räumlich erweiterte Gebiet Luisenstadt (Mitte) im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz. Das ISEK wurde 2018 erarbeitet und soll 2019 abgestimmt und beschlossen werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: 

 

r die Vorbereitung und Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben, die sich aus den Zielvorgaben des Rahmenplans ergeben, sind öffentlichen Mitteln für Grunderwerb, Planung und Herstellung sowie Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Mitte und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Zur Finanzierung werden überwiegend Städtebauförderungsmittel, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.               

 

b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Anlagen

 

Gesamtbericht zur Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans (Rahmenplan 2018) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt.

 

Berichtsbestandteile:

 

  • Ausgangssituation und Funktion des Rahmenplans
  • Erforderlichkeit der Fortschreibung
  • Planzeichnung Rahmenplan 2018
  • Synoptischer Darstellung der Rahmenplanaussagen 2011/2018
  • textliche Hinweise zur Rahmenplandarstellung
  • Erstellungs-, Beteiligungs- und Abwägungsverfahren
  • Beschlussverfahren

 

Anlagen:

 

  • Abwägungstabelle 03/2017 - Übersicht über die Stellungnahmen zum Rahmenplanentwurf 08/2016 und Abwägung der Einwendungen, Hinweise, Ergänzungen
  • Änderungstabelle 09/2018 - Darstellung der Änderungen zwischen Rahmenplanentwurf 05/2017 und Rahmenplanentwurf 09/2018
  • Abwägungstabelle 11/2018 - Übersicht über die Stellungnahmen zu den im September 2018 vorgenommenen Änderungen des Rahmenplanentwurfs 05/2017 und Abwägung der Einwendungen, Hinweise, Ergänzungen

 

 

 

 

Berlin, 07.05.2019

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 
 

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