Drucksache - 1879/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich ggü. den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Nutzung von E-Scootern und und vergleichbaren E-Kleinfahrzeugen ausschließlich auf Radwegen erlaubt ist.
Begründung:
Eine Nutzung von Gehwegen durch o.g. Fahrzeuge stellt eine erhebliche Gefährdung von Fußgängern allgemein, insbesondere aber Kindern, älteren und eingeschränkten Menschen dar.
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