Drucksache - 1868/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Meldungen, die von Bürgern über das Online Portal des Ordnungsamtes sowie der Ordnungsamt-App eingestellt wurden, für jedermann online sichtbar zu machen.
Weiterhin sollen auch die als „archiviert“ eingestuften Meldungen lesbar bleiben.
Begründung:
Auf eine dementsprechende Anfrage über die Feedback-Funktion des Ordnungsamtes wurde geantwortet, „dass der Bezirk Mitte keine Veröffentlichungen Online (über das OA-Online-Portal) macht. Daher sind die Meldungen Online oder in der App nicht zu sehen“
Während die Meldungen der anderen Bezirke Online sichtbar gemacht werden, schaut der Bürger aus dem Bezirk Mitte auf eine leere Meldungsübersicht. Wichtig ist auch eine generelle Einstellung der Meldungen schon deshalb, weil nur so erkenntlich ist, ob ein Sachverhalt schon gemeldet wurde. Doppelmeldungen werden so vermieden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (1 Nein-Stimme der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Die Linke, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Enthaltungen).
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