Drucksache - 1857/V  

 
 
Betreff: Eine U-Bahn ins Nikolaiviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Lemke und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 07.05.2019
2. Beschluss vom 20.06.2019
3. VzK SB vom 16.09.2019
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe ckseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 03.09.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1857/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Eine U-Bahn ins Nikolaiviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1857/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVG dazu zu bewegen, am neuen U-Bahnhof der U-5 am Roten Rathaus, den Namenszusatz „Nikolaiviertel“ anzufügen.

 

Hierbei sind ebenso die Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Stadtentwicklung und beBerlin und ggf. weitere Institutionen einzubeziehen, um Unterstützung ggü. der BVG zu gewinnen.

 

Das Bezirksamt hat am 10.09.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme zu dem Anliegen gebeten. Mit Schreiben vom 17.07.2019 hat die BVG dargelegt, dass eine Namenserweiterung nicht ermöglicht werden kann.

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 10.09.2019


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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