Drucksache - 1854/V  

 
 
Betreff: Gefahrstelle am Hotel Meininger beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag, Konrad 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.06.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 07.05.2019
2. BE UmNat vom 19.06.2019
4. Beschluss vom 20.06.2019
5. VzK SB vom 10.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Textz siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      19.12.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1854/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Gefahrstelle am Hotel Meininger beseitigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1854/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass vor dem Hotel MEININGER (Turmstraße 25) ein eingeschränktes Parkverbot eingerichtet wird.

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Turmstraße ist in dem fraglichen Bereich planungsbefangen. Grund hierfür ist die geplante Umsetzung der Weiterführung der Tram vom Hauptbahnhof bis zum Rathaus Tiergarten. Die Einrichtung einer Ladezone ist daher nicht möglich.

In das Baugenehmigungsverfahren war die Straßenverkehrsbehörde bezüglich der Ladezonen nicht eingebunden.

 

Grundsätzlich gilt bei Neukonzeptionen von Einkaufscentern bzw. größeren Bauvorhaben der Grundsatz der Anlieferung auf dem eigenen Grundstück. Dieser wurde, eventuell wegen der besseren Grundstücksausnutzung, durch den Bauherren nicht beachtet. Im vorliegenden Fall wurde der Bauherr zusätzlich zum geltenden Grundsatz von der Straßenverkehrsbehörde explizit auf die Planungsbefangenheit und des damit einhergehenden vollständigen Wegfalles von Park- bzw. Lademöglichkeiten im Bereich der Turmstraße hingewiesen.

In ämterübergreifenden Abstimmungsrunden mit dem Bauherrn und dem Planungsbüro hat die Straßenverkehrsbehörde in Hinblick auf den Tramausbau, den ohnehin hohen Parkdruck und Gefährdungen für den Radverkehr die ablehnende Haltung bekräftigt und auf erforderliche Anlieferungslösungen auf den eigenen Flächen verwiesen.

Das Planungsbüro hat die Ladezone im Juli 2017 in den überarbeiteten Planungsunterlagen entfernt und die zukünftige Gleisführung der Tram berücksichtigt.

 

Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die Anlieferung des Hotels von der Turmstraße aus, aus reinen Bequemlichkeitsgründen erfolgt oder der Bauherr die Hinweise des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) aus Gründen des Profits nicht ausreichend beachtet hat.

 

Eine Umsetzung des Ansinnens ist aus den vorgenannten Gründen nicht, auch nicht temporär bis zum Tramausbau, möglich. Eine temporäre Lösung könnte dem Bauherrn zudem signalisieren, dass er korrekt gehandelt habe und nunmehr ein Anrecht auf eine Ladezone besäße, welche nach dem Tramausbau die öffentliche Hand dazu verpflichtet, diese auch weiterhin gewährleisten zu müssen. Dieses Signal soll nicht gegeben werden.

 

Hierfür käme zudem nur die Lübecker Straße in Betracht, welche mit Verweis auf die Drucksache 1601/V (Ladezonen nicht in Wohngebiete) jedoch ebenfalls nicht dafür geeignet ist.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den          .             .2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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