Drucksache - 1850/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1850/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1850/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, bezugnehmend auf die VzK 0332/V schnellstmöglich die „kritische Diskussion des bestehenden Positiv/Negativ-Katalogs für den Bereich zwischen großen Stern und Alexanderplatz mit den Anliegern den zuständigen Ämtern und Vertreter*innen (SGA und Alex-Manager) und Senatsverwaltungen (u. a. SenUVK und SenKult) zu beginnen und den Positiv-Negativ-Katalog für das Markttreiben sowie sonstige Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz entsprechend anzupassen. Für Genehmigungen von Märkten und Veranstaltungen muss die Vereinbarkeit der beabsichtigten Nutzung mit der historischen, städtebaulichen oder auch denkmalschutzrechtlichen Bedeutung der Orte stärker als bisher Berücksichtigung finden. Bereits jetzt soll das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass der denkmalgeschützte Brunnen der Völkerfreundschaft auf dem Alexanderplatz während der Zeit von Veranstaltungen und Märkten für die Öffentlichkeit sicht-, erreich- und nutzbar bleibt. Der BVV ist regelmäßig über Termine und Ergebnisse dieses Prozesses zu berichten. Die BVV soll bei der Entscheidung über die Fortschreibung des Positiv-Negativ-Katalogs einbezogen werden.
Das Bezirksamt hat am 26.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt wird bei der Überarbeitung des Positiv/Negativ-Katalogs (PNK) auch die Vergabepraxis für den Alexanderplatz neu regeln. Unter Berücksichtigung des Grundtenors des Berliner Straßengesetzes -nämlich der Genehmigungsfiktion- ist es rechtlich außerordentlich komplex, eine Vielfalt an Veranstaltungen zuzulassen, gleichzeitig aber Beschränkungen vorzunehmen, ohne gegen das Berliner Straßengesetz, den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot zu verstoßen. Sofern Beschränkungen formuliert werden, müssen diese allgemeingültig sein und dürfen nicht (willkürlich) einzelne Veranstalter, Personen oder Personengruppen bevorzugen, benach-teiligen oder gar diskriminieren. Rein technisch sind bei der Genehmigung eine Vielzahl weiterer Vorschriften (der Bauordnung, des vorbeugenden Brandschutzes, der Denkmalschutzes, des Lärmschutzes, technische Regelwerke und Normen u.v.m.) zu beachten. Mindestens die Behörden für Ordnung und Sicherheit (BOS - Polizei und Feuerwehr), das Umwelt- und Naturschutzamt, das Landesdenkmalamt (im Einzelfall), die Untere Denkmalschutzbehörde sind anzuhören und zu beteiligen. Zum konkreten Änderungsbedarf des PNK und dessen Auswirkungen auf die Vergabepraxis für den Alexanderplatz laufen aktuell die rechtlichen Prüfungen. Es gilt zu klären, ob künftige Änderungen des PNK mit dem Berliner Straßengesetz und der Straßenverkehrsordnung (StVO) vereinbar sind und damit in der Verwaltungspraxis und vor dem Verwaltungsgericht Rechtsverbindlichkeit erlangen können. Auf dieser Grundlage sollen dann Vergabe- und Bewertungskriterien formuliert werden. Die Koordination des Prozesses wird der Koordinierungsstelle Management Alexanderplatz („Alex-Manager“) übertragen. Neben Vertreter*innen der Senatsverwaltungen, Anrainern und Anwohner*innen werden auch Bezirksverordnete aus den BVV-Ausschüssen für Umwelt, Verkehr und Grünflächen sowie Bildung und Kultur eingebunden. Bei der Erlaubniserteilung von Veranstaltungen und damit verbundenen Genehmigung von Aufbauten (u.a. Stände, Sitzgelegenheiten etc.) sind nicht ausschließlich die Vorgaben des PNK zu beachten. Insbesondere auch die Sicherheitsaspekte sind prioritär zu berücksichtigen (Sicherheitskonzept, Risikoanalyse, Veranstaltungskonzept). Die Freihaltung des Brunnens der Völkerfreundschaft ist ein Aspekt, der regelmäßig Beachtung findet und in diesem Jahr bei einer Veranstaltung vollständig umgesetzt werden konnte. Die individuellen Aufbau-Konzepte von Veranstaltungen müssen allerdings neben der Freihaltung des Brunnens die wesentlichen Auflagen der BOS berücksichtigen. Die Flucht- und Rettungswege sind darzustellen und in den erforderlichen Breiten nachzuweisen. Die Sicherheitsabstände zu Gebäuden und zu den Straßenbahnschienen wurden im Einvernehmen mit der BVG, der Feuerwehr und der Polizei festgelegt. Die Abstände zu den Gebäuden betragen mindestens acht Meter, die Abstände zu den Straßenbahnschienen wurden auf 8 bzw. 10 Meter (sofern der Verkauf in Richtung Schienen erfolgt) vergrößert. Weitere Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes sind verbindlich einzuhalten (Anleiterflächen, Feuerwehr-zufahrten und Schwenkradien). Dies zusammen genommen stellt die Veranstalter und die Prüfbehörden regelmäßig vor große logistische Herausforderungen. Im Ergebnis ist es nicht in jedem Fall möglich, dass der Brunnen der Völkerfreundschaft für die Öffentlichkeit bei Veranstaltungen ohne Einschränkungen sicht-, erreich- und nutzbar bleibt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 26.11.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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