Drucksache - 1849/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1849/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Mehr Licht am Alexanderplatz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.09.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1849/V)
Das Bezirksamt wird ersucht mit der Deutschen Bahn Verhandlungen aufzunehmen, um für die Unterführung vom Alexanderplatz zur Rathausstraße sowie die weiteren Durchfahrten am Alexanderplatz ein Lichtkonzept erstellen zu lassen und umzusetzen
Das Bezirksamt hat am 07.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Vorbereitung des Projektes „Modernisierung der Beleuchtungsanlage an der Brücke Rathausstraße am Alexanderplatz“ sowie weiterer Durchfahrten am Alexanderplatz hat in den Jahren von 2019 bis 2022 einen Arbeitsschwerpunkt des damaligen „Koordinators Alexanderplatz“ im Bezirksamt Mitte gebildet, der im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin angesiedelt war. Diese befristete Beschäftigungsposition ist Ende 2022 ausgelaufen.
Das Lichtprojekt sollte einen sichtbaren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Attraktivität am Alexanderplatz leisten. Hierzu wurden Visualisierungen und Kostenangebote bei verschiedenen Lichtdesign-Büros eingeholt und auf inhaltliche Qualität sowie finanzielle und technische Realisierbarkeit hin geprüft. Unter diesen Gesichtspunkten hat sich von den eingereichten Entwürfen lediglich ein Projekt als mutmaßlich umsetzbar erwiesen.
Jedoch haben sich im weiteren Verfahrensverlauf Sachverhalte ergeben, die letztlich dazu geführt haben, dass Ende des Jahres 2022 die politische Entscheidung gefallen ist, das Lichtprojekt Alexanderplatz in dieser Form nicht weiter zu verfolgen.
Die Gestaltung des Alexanderplatz sowie die Erhöhung seiner Aufenthaltsqualität und die Steigerung des Sicherheitsempfindens stehen weiterhin im Fokus des Bezirksamts Mitte. Hierzu gibt es verschiedene Überlegungen im Geschäftsbereich der Stadträtin für den öffentlichen Raum.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Berlin, den Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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