Drucksache - 1848/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1848/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Tiere füttern verboten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1848/V) Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonders betroffenen Teichen und Seen bzw. Grundstücken im Bezirk darauf hinzuweisen, dass Wasservögel (Enten, Gänse etc.) und Tauben nicht gefüttert werden sollen. Das Bezirksamt hat am 17.03.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat aufgrund der durch das Füttern entstehenden bekannten Probleme und Verschmutzungen (u.a. am Engelbecken) bereits seit Frühjahr 2019 die Möglichkeiten geprüft, dies zu unterbinden und auf seiner Sitzung am 21.01.2020 ein Fütterungsverbot für bestimmte öffentliche Grün- und Erholungsanlagen auf der Grundlage von § 6 (4) des Grünanlagengesetzes beschlossen (BA-Beschluss Nr. 958/2020). Betroffen davon sind die gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Großer Tiergarten, Park am Plötzensee, Volkspark Rehberge sowie Luisenstädtischer Kanal – Engelbecken, Cafébereich und Rosengarten. In diesen Anlagen sind Gewässer und ihre Uferbereiche wesentliche Bestandteile der Grünflächen. Diese Gewässer sind für die Erholung der Bevölkerung, das Landschaftsbild sowie den Schutz von Natur und Umwelt von besonderer Bedeutung. Intention des Beschlusses ist es, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen öffentlichen Anlagen angemessen über das Verbot zu informieren. Dabei wird natürlich auch über die negativen Folgen des Fütterns wildlebender Tiere informiert. Die Informationsschilder (s. Anlage 1) sind bereits in der Fertigung und werden in den nächsten Wochen in den vom Verbot betroffenen Anlagen aufgestellt. Darüber hinaus wurde auch eine entsprechende Informationsseite im Internet auf den Seiten des Umwelt- und Naturschutzamtes veröffentlicht. Diese ist über den folgenden Kurzlink www.berlin.de/ba-mitte/nicht-fuettern erreichbar. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 17.03.2020 |
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