Drucksache - 1848/V  

 
 
Betreff: Tiere füttern verboten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag, Konrad 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.06.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 07.05.2019
2. ÄA SPD vom 14.05.2019
3. BE UmNat vom 19.06.2019
4. Beschluss vom 20.06.2019
5. VzK SB vom 24.03.2020
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 06.03.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1848/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Tiere füttern verboten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1848/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonders betroffenen Teichen und Seen bzw. Grundstücken im Bezirk darauf hinzuweisen, dass Wasservögel (Enten, Gänse etc.) und Tauben nicht gefüttert werden sollen.

Das Bezirksamt hat am 17.03.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt hat aufgrund der durch das Füttern entstehenden bekannten Probleme und Verschmutzungen (u.a. am Engelbecken) bereits seit Frühjahr 2019 die Möglichkeiten geprüft, dies zu unterbinden und auf seiner Sitzung am 21.01.2020 ein Fütterungsverbot für bestimmte öffentliche Grün- und Erholungsanlagen auf der Grundlage von § 6 (4) des Grünanlagengesetzes beschlossen (BA-Beschluss Nr. 958/2020).

Betroffen davon sind die gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Großer Tiergarten, Park am Plötzensee, Volkspark Rehberge sowie Luisenstädtischer Kanal – Engelbecken, Cafébereich und Rosengarten. In diesen Anlagen sind Gewässer und ihre Uferbereiche wesentliche Bestandteile der Grünflächen. Diese Gewässer sind für die Erholung der Bevölkerung, das Landschaftsbild sowie den Schutz von Natur und Umwelt von besonderer Bedeutung.

Intention des Beschlusses ist es, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen öffentlichen Anlagen angemessen über das Verbot zu informieren. Dabei wird natürlich auch über die negativen Folgen des Fütterns wildlebender Tiere informiert. Die Informationsschilder (s. Anlage 1) sind bereits in der Fertigung und werden in den nächsten Wochen in den vom Verbot betroffenen Anlagen aufgestellt. Darüber hinaus wurde auch eine entsprechende Informationsseite im Internet auf den Seiten des Umwelt- und Naturschutzamtes veröffentlicht. Diese ist über den folgenden Kurzlink www.berlin.de/ba-mitte/nicht-fuettern erreichbar.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 17.03.2020


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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