Drucksache - 1846/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1846/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Bus-Haltemöglichkeiten schaffen – Fahrradfahrende schützen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1846/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, am Schultheiss-Quartier vor dem Hotel „Meininger“ Bus-Haltemöglichkeiten zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen zu schaffen. Es ist zu prüfen, ob dies bereits durch eine Umwidmung der derzeitigen Parkplätze erreicht werden kann. Auch eventuell notwendige bauliche Maßnahmen müssen in die Prüfung einbezogen werden, z.B. um den Halteplatz vom Radschutzstreifen zu trennen.
Das Bezirksamt hat am 30.06.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Turmstraße ist in dem fraglichen Bereich planungsbefangen. Grund hierfür ist die geplante Umsetzung der Weiterführung der Tram vom Hauptbahnhof bis zum Rathaus Tiergarten. Die Pläne der Verkehrslenkung Berlin (jetzt Abt. VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sehen vor dem Schultheiss-Quartier keine Stellplätze mehr vor. Die derzeitige Parkspur wird nach den bestehenden Plänen zukünftig allein dem Radverkehr vorbehalten sein.
Grundsätzlich gilt bei Neukonzeptionen von Einkaufscentern bzw. größeren Bauvorhaben der Grundsatz der Anlieferung auf dem eigenen Grundstück. Dieser wurde durch den Bauherrn nicht beachtet. Im vorliegenden Fall wurde der Bauherr zusätzlich zum geltenden Grundsatz explizit auf die Planungsbefangenheit und des damit einhergehenden vollständigen Wegfalles von Park- bzw. Lademöglichkeiten im Bereich der Turmstr. hingewiesen.
Hierfür bliebe dann nur die Lübecker Straße welche mit Verweis auf die DS 1601/V (Ladezonen nicht in Wohngebiete) jedoch ebenfalls nicht geeignet ist. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |