Drucksache - 1830/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Ideenaufruf bezirklicher Integrationsfonds 2020/2021 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt beschließt, die Projekte, die im Rahmen des Integrationsfonds in 2020/2021 umgesetzt werden sollen, mittels eines Ideenaufrufs zu ermitteln.
Begründung:
Von 2016 bis 2019 wurden die Integrationsfondsmittel entsprechend der angemeldeten Fachbedarfe vergeben. Ziel des Ideenaufrufs ist eine gesteigerte Transparenz durch die Bekanntmachung der Fördermöglichkeit und die Vorabveröffentlichung von Kriterien für die Projektförderung sowie eine Stärkung der Partizipation. So sollen die Förderschwerpunkte und –kriterien unter Einbezug von Vertreter_innen von migrantischen Selbstorganisationen, Projektträgern und Geflüchteten erarbeitet werden. Durch den partizipativen Prozess können Projekte ggf noch bedarfsgerechter ausgeschrieben werden. Außerdem können zusätzliche Bedarfe in die Ausschreibung einfließen. Der Ideenaufruf trägt auch dazu bei, bereits bestehende Projekte und Maßnahmen des Bezirksamts für geflüchtete Menschen und Strukturen und Ansprechpersonen in den Fachämtern im Bezirk bekannter zu machen. Ein neues Verfahren zur Vergabe der Fördermittel ab 2020 bietet zudem einen Anlass, auch laufende Projekte vor dem Hintergrund der fachämterübergreifend abgestimmten Förderkriterien zu überprüfen und ggf. nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
In einem fachämterübergreifenden Prozess und unter Anhörung von Geflüchteten, migrantischen Selbstorganisationen und weiteren Trägern werden Förderschwerpunkte und -Kriterien festgelegt und in Förderleitlinien veröffentlicht.
Die Förderleitlinien werden der Steuerungsrunde für Geflüchtete Menschen zum Beschluss vorgelegt.
Die Koordination des Ideenaufrufs erfolgt durch die Organisationseinheit Integrationsbeauftragter.
Das ausführliche Konzept zum Ideenaufruf ist angehängt.
Die zuständigen Fachämter, der im Rahmen des Integrationsfonds seit 2016 finanzierten Projekte werden gebeten zu prüfen, inwieweit als weiterhin notwendig erachtete Projekte in die Regelfinanzierung übernommen werden können. Sollte dies nicht gelingen und eine erneute Finanzierung aus dem Integrationsfonds aufgrund des geänderten Antragverfahrens nicht möglich sein, steht zu befürchten, dass ohne Bereitstellung weiterer Mittel aus dem Bezirkshaushalt einige erfolgreiche Projekte, trotz vorliegender Bedarfslagen nicht fortgeführt werden können. Das Bezirksamt wird die Bereitstellung zusätzlicher Mittel prüfen. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die Mittelzuweisung für den Integrationsfonds an die Bezirke durch SenFin ist nicht vor Juni 2019 zu erwarten. Ein neuer Verteilschlüssel für den Integrationsfonds wird durch SenIAS erarbeitet und dem RdB zur Abstimmung vorgelegt (RdB-Beschluss vom 22.11.2018)
Koordiniert wird die Erarbeitung der Förderleitlinien und die Umsetzung des Integrationsfonds 2020/2021 in der OE Integrationsbeauftragter durch die Koordinatorin Integrationsfonds. Berlin, den 30.4.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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