Wir fragen das Bezirksamt:
- Welche Initiativen und Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang unternommen, um der Drucksache 1615/V zu entsprechen?
- Wie ist der derzeitige Status zur Genehmigung für öffentliche Nutzung und Veranstaltungen im Park auf den öffentlichen Flächen? Gibt es eine aktuelle Genehmigung und falls ja, für wie lange?
- Sind bereits Gespräche mit den Senatsverwaltungen für Kultur und Europa sowie Wissenschaft und Forschung geführt worden? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht und wie schätzt das Bezirksamt die zeitliche Dringlichkeit zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten ein?
- Wie schätzt das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit ein, dass der bisherige Betreiber auch für diese Saison eine notwendige Genehmigung und/oder Duldung zum Betrieb der kulturellen Einrichtung erhält?
- Wie schätzt das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein etwaiger neuer Betreiber für die kommende Saison rechtzeitig eine notwendige Genehmigung und/oder Duldung zum Betrieb einer kulturellen Einrichtung erhält, welche Schritte wären dazu bis wann notwendig?
- Sofern ein neuer Betreiber eine notwendige Genehmigung und/oder Duldung zum Betrieb einer kulturellen Einrichtung erhalten soll, auf welcher rechtlichen Grundlage soll dies erfolgen und welche Schritte wären dazu bis wann notwendig?
- Welches rechtssichere Verfahren soll zur Auswahl eines neuen Betreibers gewählt werden – Interessenbekundungsverfahren, landesweite Ausschreibung, europaweite Ausschreibung oder anderes?
- Falls das Bezirksamt dem Ersuchen der BVV entsprechend der DS 1615/V folgen würde und den B-Plan I- 57- 1 einstellen oder aufheben würde, könnte eine positive planungsrechtliche Stellungnahme für einen Antrag auf Zulässigkeit für einen Kulturbetrieb im Park, der nunmehr gestellt werden müsste, in Aussicht gestellt werden?
a) Wann wurde die bisherige kulturelle Nutzung erstmal genehmigt/geduldet?
b) Wann wurde der aktuell gültige B-Plan festgesetzt?
c) Kann ein „Bestandsschutz“ unterstellt bzw abgeleitet werden, wenn eine Nutzung schon bestand und erst danach eine Planänderung erfolgt?
d) Wie lange gilt ein Bestandsschutz und würde dieser auch fortgelten, wenn die Nutzung beendet wird und „sonst vergleichbar“ von einem anderen Dritten (wenn auch personengleich, aber in einer anderen Rechtsform) neu aufgenommen wird? Falls nein, welche Schritte wären notwendig, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen?