Drucksache - 1737/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1737/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Beschlüsse der BVV umgesetzt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1737/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Beschlüssen, zu denen es sich nicht in der Lage sieht, der BVV 3 Monate nach Beschlussfassung eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen-oder Abschlussbericht vorzulegen, schriftlich unter Angabe der Gründe darzulegen, warum eine Vorlage zur Kenntnisnahme noch nicht erfolgen kann und bis wann eine Fristverlängerung erforderlich ist. Diese Vorlagen sind mit der jeweiligen DS-Nr. zu kennzeichnen als "Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Bitte um Fristverlängerung". Sollte es dem Bezirksamt innerhalb der beantragte Frist weiterhin nicht möglich sein, eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen- oder Abschlussbericht vorzulegen, teilt das Bezirksamt der BVV erneut unter Angabe der Gründe mit, warum keine Vorlage möglich ist und bis wann eine Fristverlängerung erforderlich ist. Dieser Vorgang ist zu den o. g. Fristen und mit dem o.g. Procedere solange fortzusetzen, bis das Bezirksamt der BVV eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen-oder Abschlussbericht vorlegt. Bei Vorlagen zur Kenntnisnahme, die als Zwischenbericht erfolgen, ist jeweils anzugeben, bis wann ein erneuter Zwischenbericht oder Abschlussbericht erfolgt. Sollte diese Frist verstreichen, ohne das der zugesagte Bericht erfolgt ist, hat das Bezirksamt unter den o.g. Fristen und mit dem o.g. Procedere die Gründe für eine nicht fristgerechte Vorlage schriftlich dazustellen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, einmal monatlich eine Liste zu veröffentlichen, die folgendes enthält: – Nicht beantwortete Anfragen (schriftliche, mündliche und große Anfragen) Namen und Drucksachennummer von schriftlichen, mündlichen und großen Anfragen, deren Antwortfrist bereits abgelaufen ist, aber noch keine Antwort vorliegt - Bei welchem Amt die Beantwortung liegt
Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Sämtliche Fristversäumnisse bei der Beantwortung oder Bearbeitung von Anfragen oder Ersuchen der BVV sind fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen des Bezirksamts geschuldet. Zu allen wesentlichen Aufgaben und Fragestellungen der Bezirkspolitik und des Verwaltungshandelns werden die Bezirksverordneten über die Ausschüsse zeitnah informiert. Die von der BVV gewünschte Berichterstattung zu Gründen für eine Nichteinhaltung der sehr kurzen Frist zur Bearbeitung von Anfragen und Ersuchen würde weitere Ressourcen der Bezirksverwaltung binden und die originäre Aufgabenerfüllung der Bezirksverwaltung gefährden. Zudem hat das Bezirksamt vielfach auf seine Arbeitsbelastung durch die teilweise sehr hohe Anzahl von Anfragen und Ersuchen sowie die gleichzeitige Verpflichtung den Senatsverwaltungen für die in Verfassungsrang stehenden Anfragen von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses zuzuarbeiten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.01.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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