Drucksache - 1737/V  

 
 
Betreff: Beschlüsse der BVV umgesetzt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
19.03.2019    25. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
14.05.2019    26. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
18.06.2019    27. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 12.02.2019
4. ÄA Grüne vom 19.02.2019
5. ÄA Grüne nach Beratung im ÄR vom 18.06.2019
6. Beschluss vom 20.06.2019
7. VzK SB vom 14.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 07.01.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1737/V

Mitte von Berlin

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

 

Beschlüsse der BVV umgesetzt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1737/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Beschlüssen, zu denen es sich nicht in der Lage sieht, der BVV 3

Monate nach Beschlussfassung eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen-oder

Abschlussbericht vorzulegen, schriftlich unter Angabe der Gründe darzulegen, warum eine Vorlage zur Kenntnisnahme noch nicht erfolgen kann und bis wann eine Fristverlängerung erforderlich ist. Diese Vorlagen sind mit der jeweiligen DS-Nr. zu kennzeichnen als "Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Bitte um Fristverlängerung".

Sollte es dem Bezirksamt innerhalb der beantragte Frist weiterhin nicht möglich sein, eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen- oder Abschlussbericht vorzulegen, teilt das Bezirksamt der BVV erneut unter Angabe der Gründe mit, warum keine Vorlage möglich ist und bis wann eine Fristverlängerung erforderlich ist. Dieser Vorgang ist zu den o. g. Fristen und mit dem o.g. Procedere solange fortzusetzen, bis das Bezirksamt der BVV eine inhaltliche Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischen-oder Abschlussbericht vorlegt. Bei Vorlagen zur Kenntnisnahme, die als Zwischenbericht erfolgen, ist jeweils anzugeben, bis wann ein erneuter Zwischenbericht oder Abschlussbericht erfolgt. Sollte diese Frist verstreichen, ohne das der zugesagte Bericht erfolgt ist, hat das Bezirksamt unter den o.g. Fristen und mit dem o.g. Procedere die Gründe für eine nicht fristgerechte Vorlage schriftlich dazustellen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, einmal monatlich eine Liste zu

veröffentlichen, die folgendes enthält:

Nicht beantwortete Anfragen (schriftliche, mündliche und große Anfragen)

Namen und Drucksachennummer von schriftlichen,ndlichen und großen Anfragen,

deren Antwortfrist bereits abgelaufen ist, aber noch keine Antwort vorliegt

- Bei welchem Amt die Beantwortung liegt

 

Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

mtliche Fristversäumnisse bei der Beantwortung oder Bearbeitung von Anfragen oder Ersuchen der BVV sind fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen des Bezirksamts geschuldet. Zu allen wesentlichen Aufgaben und Fragestellungen der Bezirkspolitik und des Verwaltungshandelns werden die Bezirksverordneten über die Ausschüsse zeitnah informiert. Die von der BVV gewünschte Berichterstattung zu Gründen für eine Nichteinhaltung der sehr kurzen Frist zur Bearbeitung von Anfragen und Ersuchen würde weitere Ressourcen der Bezirksverwaltung binden und die originäre Aufgabenerfüllung der Bezirksverwaltung gefährden. Zudem hat das Bezirksamt vielfach auf seine Arbeitsbelastung durch die teilweise sehr hohe Anzahl von Anfragen und Ersuchen sowie die gleichzeitige Verpflichtung den Senatsverwaltungen für die in Verfassungsrang stehenden Anfragen von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses zuzuarbeiten.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 
 

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