Drucksache - 1730/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen;
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1730/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Reichstagufer – eine glatte fahrradtaugliche Straßendecke statt Kopfsteinpflaster führt zu höherer Sicherheit Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1730/V): Das Bezirksamt wird ersucht, bei der nächsten Straßensanierung das Kopfsteinpflaster auf dem Reichstagufer zwischen S/U Friedrichstraße und Reichstag durch einen fahrradfreundlichen Asphaltbelag zu ersetzen oder einen Fahrradstreifen zu asphaltieren. Das Bezirksamt hat am 17.03.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der in der Drucksache angeführte Bereich des Reichstagsufers zwischen S/U Friedrich-straße und Friedrich-Ebert-Platz (Reichstag) ist aufgrund seiner unterschiedlichen Widmung in zwei Abschnitten zu betrachten.
Bei dem Abschnitt handelt es sich um gewidmetes Straßenland. Der gewünschte Ersatz des Großsteinpflasters durch einen fahrradfreundlichen Asphaltbelag stellt aufgrund des damit verbunden baulichen Umfangs eine Investitionsmaßnahme dar. Bisher ist kein entsprechendes Projekt angemeldet bzw. in der Investitionsplanung des Bezirks enthalten.
Da auch die bisher angemeldeten Investitionsmaßnahmen, welche aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) eine deutliche höhere Priorität haben, nicht im vollen Umfang bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden konnten, kann das SGA zum jetzigen Zeitpunkt eine zeitnahe Anmeldung der Maßnahme in die Investitionsplanung nicht in Aussicht stellen. Aufgrund des Straßenzustandes ist dies zudem nicht erforderlich, da sich das vorhandene Großsteinpflaster in einem guten Zustand befindet und erfahrungsgemäß sehr langlebig ist. Sollte eine Sanierung des Reichstagsufers in dem fraglichen Bereich anstehen oder weitere Kapazitäten dem SGA zur Verfügung stehen, wird das SGA den Hinweis zum Einbau eines fahrradfreundlichen Belags bei der Planung berücksichtigen.
An dieser Stelle sei jedoch darauf verwiesen, dass der Ersatz des Großsteinpflasters dann auch unter denkmalschutzrechtlichen Belangen zu betrachten und eine Zustimmung des Fachbereichs Denkmalschutz notwendig ist.
Bei der Fläche im Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz handelt es sich um eine gemäß B-Plan I-200 gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Grundsätzlich existieren keine Radwege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Das Radfahren ist dennoch in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen des Bezirks Mitte auf breiten Wegen erlaubt, Fußgänger haben jedoch Vorrang.
Dies ist durch eine entsprechende Beschilderung am Eingang zur öffentlichen Grün- und Erholungsanlage an der Wilhelmstraße kenntlich gemacht.
Weiterhin erstreckt sich quer über die gepflasterte Fläche das Denkmal Grundgesetz des Künstlers Karavan. Dieses Denkmal ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verändert werden. Die Zuständigkeit für das Denkmal liegt bei der Bundestags-verwaltung. Der Beschluss kann somit für diesen Bereich nicht umgesetzt werden. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 17.03.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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