Drucksache - 1696/V  

 
 
Betreff: Verwendung des Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinba rung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017 in Höhe von 100.000 € zur bedarfsgerechten Finanzierung von Personal im Jahr 2019 für die 5 durch Träger geführten Seniorenbegegnungsstätten im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzKSB vom 05.02.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 24.01.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache: 1696/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verwendung des Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017 in Höhe von 100.000 € zur bedarfsgerechten Finanzierung von Personal im Jahr 2019 für die 5 durch Träger geführten Seniorenbegegnungsstätten im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.01.2019 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt stimmt der Verwendung des Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017 in Höhe von 100.000 € zur bedarfsgerechten Finanzierung von Personal im Jahr 2019 für die 5 durch Träger geführten Seniorenbegegnungsstätten im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte zu, um die Angebote für die Senior*innen erhalten zu können.

Die aus dem Bonus nicht verausgabten finanziellen Mittel sollen nach eingehender Prüfung den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden, die im Bezirk Mitte Begegnungsstätten außerhalb des Fachvermögens des Bezirksamtes betreiben und dafür keine anderweitige finanzielle Unterstützung vom Bezirk erhalten.

A)      Begründung:

In den 1990er Jahren wurde begonnen, die Begegnungsstätten für Senior*innen in freie Trägerschaften zu übertragen, ohne hier einen finanziellen Ausgleich für Personalausstattung zu gewähren. In den Kooperationsverträgen wurde den Trägern zugesichert, sich für eine Ausstattung mit Personal, das sich über Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes rekrutiert, einzusetzen.

In der Vergangenheit konnte dieser Weg nahezu komplikationslos beschritten werden. Eine gute Personalausstattung war vor allem gewährleistet, als Maßnahmen im öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) aufgelegt wurden. Mit diesem Instrument konnten längerfristige und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden.

Leider wurden diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht fortgesetzt.

 

Die Maßnahmen, die jetzt seitens der Jobcenter aufgelegt werden, sind zeitlich sehr befristet (in der Regel nur 6 Monate) und die Teilnehmeranzahl wurde deutlich reduziert. Die vermittelten Langzeitarbeitslosen weisen zudem durchweg multiple Vermittlungshemmnisse (Suchtproblematiken, psychische und somatische Erkrankungen) auf und brechen sehr häufig die Maßnahme ab. Die Träger der Begegnungsstätten erhalten für die Umsetzung der JC-Maßnahmen keinerlei Regiekosten mehr, d.h. es können keine flankierenden Angebote in den Einrichtungen für die Langzeitarbeitslosen zur Verfügung gestellt werden.

 

r die im bezirklichen Fachvermögen verbliebenen Seniorenbegegnungsstätten muss eine Lösung für eine bessere personelle Ausstattung gefunden werden, sonst drohen sukzessive Schließungen. Die Besucher*innen der Begegnungsstätten sind mehrheitlich einkommensschwache Senior*innen, die oftmals im Bezirk Mitte Grundsicherungsleistungen beziehen. Für deren Partizipation an der Gesellschaft sind die kostengünstigen bzw. kostenfreien Angebote in den Begegnungsstätten unbedingt erforderlich. Angesichts des demographischen Wandels dürften sich in den kommenden Jahren die Zahlen der einkommensschwachen Senior*innen und damit auch die Nachfrage nach gesellschaftlichen Teilhabeangeboten noch erheblich erhöhen.

 

Die Angebote der Einrichtungen richten sich inzwischen aber auch an andere Zielgruppen mit geringem Einkommen und sind nicht mehr ausschließlich auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt. Die Begegnungsstätten nehmen in den Bezirksregionen insgesamt eine wichtige Funktion der gesellschaftlichen Teilhabe wahr, arbeiten interkulturell sowie intergenerativ und ermöglichen nachbarschaft- liche Begegnungen.

 

Um die Angebote in den Begegnungsstätten zu erhalten, bedarf es einer Grund- ausstattung mit Personal. Die Aufgabe „Koordination von Begegnungsstätten“ beinhaltet neben der Planung und Durchführung von bedarfsgerechten Angeboten für die Zielgruppe der Senior*innen auch eine Bedarfsanalyse hinsichtlich notwendiger Angebote für andere Zielgruppen aus den Einzugsgebieten der Begegnungsstätten im Rahmen von generationsübergreifender Nachbarschaftsarbeit. Zudem sollten sich die Begegnungsstätten zukünftig aktiver im Rahmen der Stadtteilarbeit an den entsprechenden Gremien, explizit an den Runden Tische zur Senior*innenarbeit, beteiligen.

 

r die im bezirklichen Fachvermögen und gleichzeitig in freier Trägerschaft befindlichen 5 Einrichtungen sollen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese Aufgaben bewältigen und damit die Angebote für Senior*innen im Bezirk Mitte erhalten zu können. Unter Berücksichtigung der Bedarfsanmeldungen (s. Anlagen) seitens der 5 Begegnungsstätten ergibt sichr die Begegnungsstätten in 2019 ein zu finanzierender Personalbedarf in Höhe von insgesamt 89.032,76 €. Die Verteilung auf die einzelnen Träger ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen.

Dieser Bedarf soll aus dem Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017 in Höhe von 100.000 €  bestritten werden.

 

Die aus dem Bonus nicht verausgabten finanziellen Mittel sollen nach eingehender Prüfung den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden, die im Bezirk Mitte Begegnungsstätten außerhalb des Fachvermögens des Bezirksamtes betreiben und dafür keine anderweitige finanzielle Unterstützung vom Bezirk erhalten.

 

 

 

Einrichtung

Wochenstunden

Kosten/Jahr

Selbst-Hilfe im Vorruhestand e.V.

 

 

 

Haus Bottrop, Schönwalder Str. 4

30

24.353,00 €

 

Grüntaler Treff, Grüntaler Str. 21

5

3.450,00 €

 

Otawi-Treff,  Otawistr. 46

20

15.800,00 €

Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.

 

 

 

Begegnungszentrum Torstraße, Torstr. 190

20

17.500,00 €

Jahresringe-Gesellschaft für Arbeit und Bildung e.V.

 

 

 

Begegnungsstätte im Kiez, Stralsunder Str. 6

30

27.929,76 €

 

 

insgesamt

89.032,76 €

 

 

 

 

B)      Rechtsgrundlage

§ 15 i.V. mit § 36 BezVwG

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mehrausgaben bei 3930/68432 in Höhe von rd. 90.000 € im Haushaltsjahr 2019.

Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt aus dem Bonus für die

erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017. Die weitere Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2020 ist nach Überprüfung des Bedarfs im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 zu berücksichtigen.

Hierbei sind unter Umständen auch die übrigen nicht im Fachvermögen befindlichen Einrichtungen miteinzubeziehen.

 

 

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Personalwirtschaftliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da für das Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Personal in den Seniorenbegegnungsstätten Sachmittel in Höhe des Personalbedarfs der Begegnungsstätten angemeldet und im Rahmen der Zuwendung vergeben werden.

 

Berlin, den 24.01.2019

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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