Drucksache - 1665/V  

 
 
Betreff: Missbilligung der Stadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenGruppe der Piraten
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 15.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die   Amtsführung der für die Straßen in Mitte verantwortlichen Stadträtin   Sabine Weißler wird für ihre gegen den BVV Beschluss durchgeführte   Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez  missbilligt.

Begründung:

Die BVV beschloss am 22. November, von der Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez während des Beteiligungsverfahrens abzusehen.

Es wurde das Ersuchen beschlossen, während des Beteiligungsverfahrens die „Aufrechterhaltung der Einbahnstraßenregelung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ (Drucksache 1551/V).

Hier kann vom Selbsteintrittsrecht der BVV in Verwaltungsangelegenheiten ausgegangen werden. Der Wortlaut des Antrages spiegelt dies entsprechend wieder.

Damit ist das Bezirksamt gehalten, größte Zurückhaltung bei Maßnahmen, die im Widerspruch stehen, zu üben.

In diesem Zusammenhang hat sich das Bezirksamt eindeutige Gewissheit über Zweckmäßigkeitsaspekte und rechtliche Umsetzungsprobleme zu verschaffen. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass die Verwaltungsbehörde keine Tatsachen schafft, die von der BVV nicht revidiert werden können.

Die bisherigen Antworten erklären weiterhin nicht die Vorgehensweise ein BVV Beschluss wie in der hier vorliegenden Sache zu ignorieren.  

Weitere Details der Kommentare zum Bezirksverwaltungsgesetz:

  • https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/rechtliche-grundlagen/artikel.195027.php

 

 
 

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