Drucksache - 1665/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Amtsführung der für die Straßen in Mitte verantwortlichen Stadträtin Sabine Weißler wird für ihre gegen den BVV Beschluss durchgeführte Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez missbilligt. Begründung: Die BVV beschloss am 22. November, von der Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez während des Beteiligungsverfahrens abzusehen. Es wurde das Ersuchen beschlossen, während des Beteiligungsverfahrens die „Aufrechterhaltung der Einbahnstraßenregelung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ (Drucksache 1551/V). Hier kann vom Selbsteintrittsrecht der BVV in Verwaltungsangelegenheiten ausgegangen werden. Der Wortlaut des Antrages spiegelt dies entsprechend wieder. Damit ist das Bezirksamt gehalten, größte Zurückhaltung bei Maßnahmen, die im Widerspruch stehen, zu üben. In diesem Zusammenhang hat sich das Bezirksamt eindeutige Gewissheit über Zweckmäßigkeitsaspekte und rechtliche Umsetzungsprobleme zu verschaffen. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass die Verwaltungsbehörde keine Tatsachen schafft, die von der BVV nicht revidiert werden können. Die bisherigen Antworten erklären weiterhin nicht die Vorgehensweise ein BVV Beschluss wie in der hier vorliegenden Sache zu ignorieren. Weitere Details der Kommentare zum Bezirksverwaltungsgesetz:
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