Drucksache - 1662/V  

 
 
Betreff: Wissen und Informationen der ganzen Bezirksverwaltung zugänglich machen - Intranet für Bezirksverordnete ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Ältestenrat
19.02.2019    24. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
19.03.2019    25. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
14.05.2019    26. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
18.06.2019    27. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
03.09.2019    28. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
17.09.2019    29. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
22.10.2019    30. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
19.11.2019    32. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 15.01.2019
2. Antrag nach Beratung ÄR vom 19.11.2019
3. Beschluss vom 21.11.2019
4. VzK SB vom 25.06.2020

Wir bitten zur Kenntis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.06.2020

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

SE Facility Management

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1662/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wissen und Informationen der ganzen Bezirksverwaltung zugänglich machen - Intranet für Bezirksverordnete ermöglichen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1662/V):
 

Das Bezirksamt wird ersucht, allen Bezirksverordneten in der BVV Mitte eine Zugangsmöglichkeit zum Intranet zur Verfügung zu stellen. Hilfsweise wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Bezirksverordneten in Berlin eine Zugangsmöglichkeit zum Intranet des jeweiligen Bezirks und der Berliner Verwaltung zu Verfügung gestellt wird. Dem Bezirksamt wird empfohlen, diesen Beschluss samt Begründungstext den zuständigen Stellen dafür zur Kenntnis zu bringen.


Das Bezirksamt hat am 16.06 .2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
 

Der o.g. Anregung der BVV wird nicht entsprochen.

Die Bezirksverordneten sind Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Verwaltungsbehörde des Bezirks ist das Bezirksamt (BA). Dieses vertritt Berlin in Angelegenheiten des Bezirks (Außenvertretung, Art. 74 Abs. 2 Verfassung von Berlin - VvB). Die BVV ist primär ein Organ mit verwaltungsinterner Funktion. Dabei sind sowohl das BA, als auch die BVV ein Organ des Bezirks (vgl. Art. 72 Abs. 1 VvB i.V.m. § 2 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz - BezVG).

 

Die Bezirksverordneten (BV) sind Mitglieder der Verwaltung, sind aber nicht dem öffentlichen Dienstrecht zugehörig (Michaelis/Krammerbauer in Driehaus, Verfassung von Berlin, 4. Auflage, Rnr. 6 zu Art. 72). Sie nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und unterliegen dem Verpflichtungsgesetz (vom 2.3.1974, BGBl. S. 469, 547, geändert durch G v. 15.8.1974, BGBl. I S. 1942) i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 BezVG.

 

Das Intranet bzw. Beschäftigtenportal ist für die Dienstkräfte der Verwaltung bestimmt.

 

Die Rechte der BV ergeben sich aus § 11 BezVG. Danach hat jedes Mitglied der BVV das Recht, Anträge zu stellen und Anfragen an das BA zu richten (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BezVG) und ihnen ist vom BA Einsicht in die Akten zu gewähren (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 BezVG).
 

Die Ausgestaltung der einzelnen Anträge und Anfragen an das BA wird durch eine Geschäftsordnung des jeweiligen Bezirks geregelt (vgl. § 8 BezVG). Danach ist ein BV in der Regel berechtigt, Kleine, Große, Schriftliche und Mündliche Anfragen an das BA zu richten. Die aktuelle Fassung des BezVG gibt den einzelnen BV auch das Recht zur Akteneinsicht. Dieses Akteneinsichtsrecht ist im Zusammenhang mit dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S.561), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) zu sehen.

 

Zur richtigen Einordnung der Rechte der einzelnen BV muss beachtet werden, dass die Stärkung der Rechte einzelner BV eine Folge der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel war, um fraktionslosen Bezirksverordneten gewisse demokratische Entfaltungsmöglichkeiten als gewählte Mitglieder der BVV einzuräumen (Peter Ottenberg, § 11 BezVG, Ziff. 2). Zudem haben im parlamentarischen Alltag grundsätzlich die Fraktionen das Sagen und nicht einzelne Abgeordnete. Die Effektivität des Parlaments ist ein Verfassungsprinzip und verlangt auch eine Ökonomie des Arbeitens und daher ist es auch gerechtfertigt, die Fraktionen als Filter vor die einzelnen Abgeordneten zu schalten (Peter Mudra, Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz, 3. Auflage, 2011, § 11 Zu Absatz 1).

 

Die BVV ist, wie bereits oben beschrieben, Organ des Bezirks und hat gesetzlich und verfassungsrechtlich definierte Aufgaben. Gegenüber den einzelnen BV hat die BVV viel weitergehende Aufgaben. Gemäß § 12 BezVG und Art. 72 VvB bestimmt die BVV die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks, regt Verwaltungshandeln des BA an, kontrolliert die Führung der Geschäfte durch das BA, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und führt die vorgesehenen Wahlen durch. Dabei kann die BVV jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten des BA verlangen.

A)    Rechtsgrundlage:

Siehe Begründung

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 16.06.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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