Drucksache - 1639/V  

 
 
Betreff: Schimmel in der Moabiter Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfrage SPD vom 20.12.2018
2. Beantwortung DrAnfrage vom 20.12.2018

 

  1. Wann war die letzte Inspektion der Moabiter Grundschule und weshalb war bisher nicht aufgefallen, dass die Räume feucht bzw. vom Schimmelbefall bedroht sind?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die letzte Inspektion an der Moabiter Grundschule fand im Jahr 2016 statt. Hier wurde kein Schimmelbefall festgestellt.“

 

  1. Zu welchen Zwecken wurden die jetzt gesperrten Räume genutzt und gibt es Ausweichstandorte?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Bei den jetzt gesperrten Räumen handelt es sich um Lagerräume im Keller und Teilbereiche von Treppenhäusern und Fluren. Das hat zu tun mit dem Verdacht oder der Vermutung auf Verschleppungseffekte. Ausweichstandorte werden derzeit nicht benötigt.“

 

  1. Wie ist das weitere Vorgehen bei der der Schimmelbeseitigung?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Durch den Stadtrat für Schule, Sport und Facility Management, also mich, wurde durch ein Elternbrief über die Situation, die Folgen und das weitere Vorgehen bereits informiert, das war am 18.12.2018. Da ist der Schulleitung der Brief zugegangen, bzw. zur Verteilung gegeben worden. Die SE FM ist bemüht, das Verfahren zur Schimmelbeseitigung zügig umzusetzen. Angebote wurden bereits eingeholt und liegen vor. Als erstes ist beabsichtigt, den Keller zu beräumen und eine Schimmelreinigung, bzw. Sanierung durchzuführen.“

 

  1. Wie ist der Zeitplan für die Behebung des Schadens?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Eine konkrete Zeitschiene kann zum heutigen Tag noch nicht benannt werden. Dieses kann erst mit Abschluss des Vergabeverfahrens benannt werden. Erst müssen wir die Ausschreibung machen, die Vergabe und dann werden die Maßnahmen durchgeführt. Aus diesem Grund ist das Ende derzeit nicht absehbar. Allerdings kann ich Ihnen sagen, dass wir eine schnelle Lösung selbstverständlich anstreben.“

 

  1. Inwiefern beeinträchtigt der Schimmelbefall benötigte Unterrichtskapazitäten?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Momentan ist das nicht der Fall, da der Kellerraum keine Unterrichtskapazität darstellt, sondern lediglich Lagerfläche ist, auch was Teile der Verkehrsflächen darstellt. Das ist der aktuelle Stand.“

 

  1. Arbeiten an der Moabiter Grundschule sind in der Baumaßnahmenplanung 2019 vom 5.12.2018 nicht vorgesehen; ist daraus zu schlien, dass der Zustand der Schule bisher als gut eingeschätzt wurde?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Dazu möchte ich Ihnen vorausschicken, dass in den Jahren 2016/2017 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen stattgefunden haben, u.a. im WC- und Sanitärbereich. Da schaue ich zu meinen Followern, die ab und zu ein Bild davon sehen, was aber auch auf Facebook zu sehen ist, oder in den Pressemitteilungen, die wir ab und an damit herausgeben. Wenn die SE FM den Zustand ansonsten als „gut“ einschätzt, ist das eine Einsctzung, die ich grundsätzlich so nicht teilen würde, übrigens für keine Schule in Mitte. Das hat damit zu tun, dass ich vielleicht ein anderes Anspruchsniveau habe. Wenn ich jetzt hier in den Raum schaue, glaube ich, dass das nichts mit Schlechtreden zu tun hat, sondern einfach mit dem Anspruch, den man hat für ein Lernumfeld. Wenn ich das als „gut“ beschreiben wollte, den baulichen Zustand, gibt es sicherlich einzelne Bereiche an Schulen, bei denen das so ist, insbesondere bei den neu sanierten oder modernisierten Einheiten. Dennoch in Gänze würde ich sagen, fällt mir ad hoc keine ein, bei der ich guten Gewissens sagen würde, „gut“. Es kann sein, dass es „ausreichend“ oder „befriedigend“ ist, aber es gibt an jeder etwas zu tun. Die alleinige Aufnahme oder Darstellung in der Berliner Schulbauoffensive, mit dem dort beschriebenen Investitionsvolumen von 170 bis 270 Mio. € dokumentiert das glaube ich ziemlich ausführlich, wobei wir alle wissen, dass das eher eine Kostenuntergrenze ist.“

 

  1. Wie ist der Stand in Bezug auf eine turnusgemäße und systematische Untersuchung aller bezirklichen Gebäude, wie sie laut VzK 0973/V vom 17.7.2018 vom Bezirksamt geplant ist? Wie ist der Stand der Ausschreibung?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Da ist mir in der Kürze der Zeit diese Dringlichkeitsanfrage ist mir zwei Stunden vor Sitzungsbeginn zugegangen nicht möglich gewesen, den Bearbeitungsstand bei der SE FM zu erfragen. Das müsste ich ggf. nachliefern oder einer einem Ausschuss oder schriftlich nachreichen.“

 

  1. Erneut ist ein Keller vom Schimmelbefall betroffen; Können Hausmeister oder andere Verantwortliche gewährleisten, dass Kellerräume in bezirklichen Gebäuden ausreichend belüftet werden, wenn die Lüftung durch aktives Lüften des Nutzers sichergestellt werden soll (siehe Antwort zu 5., VzK zu BVV-Beschluss auf Drs.0973/V)

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Ja. Hausmeister und oder andere Verantwortliche können, bzw. könnten Kellerräume belüften, wenn ein aktives Lüften technisch sichergestellt ist. Im konkreten Fall ist die Ursache allerdings eine andere. Das hat nichts mit Lüften oder Nichtlüften zu tun, sondern derzeit ist die Vermutung sehr stark, dass die Ursache in einem aufgetretenen Wasserschaden liegt und somit weniger mit Lüften zu tun hat. Ein Rückschluss auf Nutzerverhalten ist hier nicht unbedingt gegeben. Hier ist es eher wichtig, dass wenn eintretende Schadensereignisse, wie z.B. ein Wasserschaden, zügig, rechtzeitig und zeitnah durch einen Hausmeister oder einen anderen gemeldet wird, dass man diesen so schnell wie möglich beheben kann. Lüftung scheint hier eher weniger das Problem gewesen zu sein.“

 

 
 

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