Drucksache - 1603/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1603/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Mobilitätsgesetz in Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1603/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, über die sich aus dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) ergebenden Planungen und Umsetzungen halbjährlich im zuständigen Ausschuss zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 03.12.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Der Beschluss zielt darauf ab, zu den im Mobilitätsgesetz festgelegten Zielen und der Umsetzung regelmäßig zu berichten. Dazu wird wie folgt Stellung genommen: Gemäß dem Mobilitätsgesetz sind die Paragraphen 36 bis 49 die relevanten Abschnitte in Bezug auf den Radverkehr. Deutlich wird, dass hier eine Vielzahl an Verantwortlichen für die Umsetzung der im Gesetz festgelegten Ziele zuständig ist. Der Bezirk ist einer der Akteure, wobei auch hier wiederrum diverse Ämter und Fachbereiche in die Verantwortung genommen werden (Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Grünflächenamt). Für die Planung von Radverkehrsanlagen gilt, dass bereits in den letzten Jahren die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt wurden. Hierbei fanden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sowie der Verkehrslenkung Berlin (VLB) Beachtung. Auch in der Zukunft wird sich die Planung an den Vorgaben der Senatsverwaltung orientieren, so dass auch die Gesetzesinhalte Umsetzung finden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass eine Reihe von Vorhaben bereits in der Planung oder sogar im Bau sind. In diesen Fällen ist zumeist davon auszugehen, dass die im Mobilitätsgesetz festgelegten Vorgaben nicht in Gänze umgesetzt werden können, da lange Planungsvorläufe andernfalls hinfällig wären und sowohl Personal- als auch Finanzressourcen verschwendet werden. Über die Planungen und Umsetzungen wird bereits jetzt im regelmäßig stattfindenden FahrRat berichtet. Dieser ist laut Mobilitätsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Die Bezirksver-ordnetenversammlung ist in dem FahrRat vertreten. Alle Fraktionen werden über die Protokolle und die vor jeder Sitzung versendeten Sachstandsberichte über die aktuellen Geschehnisse unterrichtet. In den jeweiligen Sitzungen besteht die Möglichkeit zu Rückfragen und Anregungen. Insofern wäre die parallele Berichterstattung im zuständigen Ausschuss eine Doppelung von bereits stattfindenden Auskünften und Strukturen. Die Erstellung der Tagesordnung obliegt dem Ausschussvorsitzenden. Selbstverständlich wird auf Nachfrage auch im Ausschuss zum Sachstand berichtet. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 10.12.2019
Bezirksbürgermeister von Dasssel Bezirksstadträtin Weißler |
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