Drucksache - 1603/V  

 
 
Betreff: Mobilitätsgesetz in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
23.01.2019 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses fürUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Piraten vom 11.12.2018
2. BE UmNat vom 20.02.2019
3. Beschluss vom 21.02.2019
4. VzK SB vom 09.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  22.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:              1603/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Mobilitätsgesetz in Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1603/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, über die sich aus dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) ergebenden Planungen und Umsetzungen halbjährlich im zuständigen Ausschuss zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am   03.12.2019   beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der Beschluss zielt darauf ab, zu den im Mobilitätsgesetz festgelegten Zielen und der Umsetzung regelmäßig zu berichten. Dazu wird wie folgt Stellung genommen:

Gemäß dem Mobilitätsgesetz sind die Paragraphen 36 bis 49 die relevanten Abschnitte in Bezug auf den Radverkehr. Deutlich wird, dass hier eine Vielzahl an Verantwortlichen für die Umsetzung der im Gesetz festgelegten Ziele zuständig ist. Der Bezirk ist einer der Akteure, wobei auch hier wiederrum diverse Ämter und Fachbereiche in die Verantwortung genommen werden (Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Grünflächenamt).

r die Planung von Radverkehrsanlagen gilt, dass bereits in den letzten Jahren die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt wurden. Hierbei fanden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sowie der Verkehrslenkung Berlin (VLB) Beachtung. Auch in der Zukunft wird sich die Planung an den Vorgaben der Senatsverwaltung orientieren, so dass auch die Gesetzesinhalte Umsetzung finden.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass eine Reihe von Vorhaben bereits in der Planung oder sogar im Bau sind. In diesen Fällen ist zumeist davon auszugehen, dass die im Mobilitätsgesetz festgelegten Vorgaben nicht in Gänze umgesetzt werden können, da lange Planungsvorläufe andernfalls hinfällig wären und sowohl Personal- als auch Finanzressourcen verschwendet werden.

Über die Planungen und Umsetzungen wird bereits jetzt im regelmäßig stattfindenden FahrRat berichtet. Dieser ist laut Mobilitätsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Die Bezirksver-ordnetenversammlung ist in dem FahrRat vertreten. Alle Fraktionen werden über die Protokolle und die vor jeder Sitzung versendeten Sachstandsberichte über die aktuellen Geschehnisse unterrichtet. In den jeweiligen Sitzungen besteht die Möglichkeit zu Rückfragen und Anregungen. Insofern wäre die parallele Berichterstattung im zuständigen Ausschuss eine Doppelung von bereits stattfindenden Auskünften und Strukturen. Die Erstellung der Tagesordnung obliegt dem Ausschussvorsitzenden. Selbstverständlich wird auf Nachfrage auch im Ausschuss zum Sachstand berichtet.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 10.12.2019

 

Bezirksbürgermeister von Dasssel                          Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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