Drucksache - 1555/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 Schul- und Sportamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1555/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schulhofteil der Allegro Grundschule als Ersatzstandort für das Fußballfeld Pohlstr. 8-14 herrichten!
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 1555/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Fußballfeld Pohlstr. 8-14, welches einer Bebauung weichen soll, einen Ersatzstandort herzurichten. Hierzu soll eine Teilfläche des Schulhofs der Allegro-Grundschule zur Verfügung gestellt und die erforderlichen baulichen Maßnahmen umgesetzt werden, die gemeinsame Nutzungen durch die Schule und Kinder- und Jugendeinrichtungen gewährleisten. Es soll auch geprüft werden, wie der Betrieb eines zu schaffenden Fußballfeldes ab 16.00 Uhr geregelt werden soll. Im Rahmen der zukünftigen Bebauung des Grundstücks Pohlstr. 8-14 soll geprüft werden, ob und wie auf den Dächern der neu zu errichtenden Gebäude sportlich nutzbare Anlagen angelegt werden können.
Das Bezirksamt hat am 22.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Bolzplatz in der Pohlstraße 8-14 soll einer Neubebauung weichen. Geprüft wurde ein Ersatz auf dem Gelände der Allegro-Grundschule, wobei der vorhandene Schulhof als Bolzplatz einzurichten wäre und öffentlich zugänglich sein soll.
Der Schulbetrieb an diesem Standort endet um 16:00 Uhr sodass eine öffentliche Nutzung des Bolzplatzes erst im Anschluss möglich wäre. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz hat im Rahmen der Prüfung eine Schallimmissionsprognose erstellt, die aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die Durchführbarkeit im Hinblick auf eine mögliche Belästigung der neu errichteten Wohnhäuser auf dem Nachbargrundstück untersucht. Als Grundlage wurde die Freizeitlärm-Richtlinie, Anlage 1 zur Ausführungsverordnung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (AV LImSchG Berlin) in Verbindung mit der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure „Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport- und Freizeitanlagen“ (VDI 3770) herangezogen. Folgende Annahmen wurden dabei zugrunde gelegt:
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, daß sowohl werktags als auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Ein Bolzplatz auf dem Schulhof der Allegro-Grundschule ist daher nicht ohne erhebliche Belastungen für die Anwohner in der Lützowstraße 87-88 zu betreiben. Die Anregung wurde auch in Bezug auf die Bolzplatzverordnung geprüft, die auf die Abstände der Bolzplätze zu den nächsten Anwohnern Bezug nimmt. Im konkreten Fall beträgt der Abstand zu den nächsten Anwohnern ca. 10 m. Laut Bolzplatzverordnung wird ein Mindestabstand von 15 m gefordert; ein geringerer Abstand ist nur zulassig bei Lärmschutzmaßnahmen, die über den Stand der Technik hinausgehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Berlin, den 22.09.2020
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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