Drucksache - 1555/V  

 
 
Betreff: Schulhofteil der Allegro Grundschule als Ersatzstandort für das Fußballfeld Pohlstr. 8-14 herrichten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) vertagt   
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
17.01.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.11.2018
2. ÄA AfD vom 20.11.2018
3. BE Schule vom 17.01.2019
4. Beschluss vom 24.01.2019
5. VzK ZB vom 17.05.2019
6. VzK SB vom 23.09.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 22.09.2020

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

Schul- und Sportamt

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1555/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schulhofteil der Allegro Grundschule als Ersatzstandort für das Fußballfeld

Pohlstr. 8-14 herrichten!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende

Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 1555/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Fußballfeld Pohlstr. 8-14, welches einer Bebauung weichen soll, einen Ersatzstandort herzurichten.

Hierzu soll eine Teilfläche des Schulhofs der Allegro-Grundschule zur Verfügung gestellt und die erforderlichen baulichen Maßnahmen umgesetzt werden, die gemeinsame Nutzungen durch die Schule und Kinder- und Jugendeinrichtungen gewährleisten. Es soll auch geprüft werden, wie der Betrieb eines zu schaffenden Fußballfeldes ab 16.00 Uhr geregelt werden soll.

Im Rahmen der zukünftigen Bebauung des Grundstücks Pohlstr. 8-14 soll geprüft werden, ob und wie auf den Dächern der neu zu errichtenden Gebäude sportlich nutzbare Anlagen angelegt werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 22.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Bolzplatz in der Pohlstraße 8-14 soll einer Neubebauung weichen. Geprüft wurde ein Ersatz auf dem Gelände der Allegro-Grundschule, wobei der vorhandene Schulhof als Bolzplatz einzurichten wäre und öffentlich zugänglich sein soll.

 

Der Schulbetrieb an diesem Standort endet um 16:00 Uhr sodass eine öffentliche Nutzung des Bolzplatzes erst im Anschluss möglich wäre. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz hat im Rahmen der Prüfung eine Schallimmissionsprognose erstellt, die aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die Durchführbarkeit im Hinblick auf eine mögliche Belästigung der neu errichteten Wohnhäuser auf dem Nachbargrundstück untersucht. Als Grundlage wurde die Freizeitlärm-Richtlinie, Anlage 1 zur Ausführungsverordnung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (AV LImSchG Berlin) in Verbindung mit der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure „Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport- und Freizeitanlagen“ (VDI 3770)  herangezogen.

Folgende Annahmen wurden dabei zugrunde gelegt:

 

  • Nutzungszeiten des Bolzplatzes:

montags - freitags

7 - 16 Uhr Schulbetrieb

 

16 – 20 Uhr öffentlich zugänglich = 4 Std.

samstags

9 – 20 Uhr öffentlich zugänglich = 11 Std.

sonn- und feiertags

9 – 20 Uhr öffentlich zugänglich = 9 Std. +
2 Std. in der Ruhezeit

 

 

 

 

 

 

 

  • der Bolzplatz wird nur von Kindern (Alter bis 13 Jahre) genutzt

 

Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, daß sowohl werktags als auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen die Immissionsrichtwerte überschritten werden.

Ein Bolzplatz auf dem Schulhof der Allegro-Grundschule ist daher nicht ohne erhebliche Belastungen für die Anwohner in der Lützowstraße 87-88 zu betreiben.

Die Anregung wurde auch in Bezug auf die Bolzplatzverordnung geprüft, die auf die Abstände der Bolzplätze zu den nächsten Anwohnern Bezug nimmt.

Im konkreten Fall beträgt der Abstand zu den nächsten Anwohnern ca. 10 m. Laut Bolzplatzverordnung wird ein Mindestabstand von 15 m gefordert; ein geringerer Abstand ist nur zulassig bei Lärmschutzmaßnahmen, die über den Stand der Technik hinausgehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

  1. personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 22.09.2020

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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