Drucksache - 1552/V  

 
 
Betreff: Barrierefreie Fußgänger*innenquerung der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Stein und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.11.2018
2. Beschluss vom 22.11.2018
3. VzK SB vom 18.12.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .      .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1552/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme –

Barrierefreie Fußgänger*innenquerung der Karl-Marx-Allee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1552/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V/Tiefbau, dafür einzusetzen, dass die Fußgänger*innen-querung der Karl-Marx-Allee in Höhe der Schillingstraße barrierefrei gestaltet wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am  11.12.2018  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Durch die Umbaumaßnahme der Karl-Marx-Allee zwischen Alexanderstraße und Strausberger Platz durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) werden auch die Querungen für Fußgänger*innen barrierefrei umgestaltet. Teile werden bereits 2018 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben (Südfahr-bahn). Im Jahr 2019 soll dann die Nordfahrbahn hergestellt werden.

 

Alle Querungen für Fußgänger*innen sind spätestens dann barrierefrei ausgeführt.

 

Während der Bauzeit sind Baufirma und SenUVK angehalten, auch die provisorischen baulogistisch bedingten Querungen barrierefrei zu gestalten.

 

Entsprechende Hinweise sind durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bereits an die SenUVK gegeben worden. Eine regelmäßige Überwachung des Zustandes findet im Rahmen der Straßenaufsicht durch die Straßenbaulastträger statt.


A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 11.12.2018


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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