Drucksache - 1545/V  

 
 
Betreff: Mehr Grün in Mitte – auch auf Dächern und an Wänden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.12.2018 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.02.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM - vertagt   
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 13.11.2018
2. BE UNVG vom 19.12.2018
3. Beschluss vom 20.12.2018
4. VzK SB vom 24.11.2020
5. Anlage
6. VzK SB vom 03.08.2021
7. Mehr Grün in Mitte - Anlage 1
8. Mehr Grün in Mitte - Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 13.07.2021

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

SE Facility Management

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1545/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Mehr Grün in Mitte – auch auf Dächern und an Wänden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1545/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Ausgleich für Neubauten öffentlicher Gebäude oder bei Versiegelung bislang unversiegelter Grün- oder Brachflächen entsprechende Flächen auf oder an Gebäuden zu begrünen.

 

Deshalb ist bei öffentlichen Gebäuden

 

-          bei allen Neubauten und grundlegender Sanierungen vorzusehen, dass die Dächer und Wände zu einem relevanten Teil als Gründächer bzw. begrünte Wände ausgestaltet werden, und

-          bei allen Bauten zu prüfen, ob das Dach so ausgestaltet werden kann, dass das Dach eine gärtnerische Nutzung z. B. in Form von Hochbeeten ausgelegt werden kann, die der Umweltbildung für Kitas und Schulen oder als grüne Oasen für Beschäftigte und Besucher dienen können.

 

Bei der Erarbeitung von Bauunterlagen ist zwingend zu prüfen, wie diesen Vorgaben entsprochen werden kann. Sollte die Prüfung im Einzelfall ergeben, dass eine Begrünung aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, ist dies der BVV schriftlich mitzuteilen und eine Beratung in den Gremien der BVV vorzusehen.

 

Bei Bauanträgen privater Bauherren ist zu prüfen, ob die Anlage von Gründächern bzw. begrünten Wänden – falls nicht bereits durch den Bebauungsplan vorgesehen – vereinbart werden kann. Das BA möge ein kurzes Merkblatt für Architekt*Innen und Bauherr*Innen rausgeben, in dem einige wenige Gestaltungsregeln empfohlen werden, wenn ein Dachgarten auf einem bestehenden Dach errichtet werden soll. Dies soll im Ausschuss für Stadtentwicklung im Januar 2019 vorgestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 13.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bei allen Neubauten und relevanten grundlegenden Sanierungen wird die Realisierung von Gründächern, im Rahmen der Berücksichtigung des Hinweisblattes BReWa-BE (Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, geprüft.

 

Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und § 16 des Energiewendegesetzes Berlin (Nutzung von erneuerbaren Energien) wird in der Konzeptionierung auf eine baufachlich und wirtschaftlich umsetzbare Lösung geachtet. Sofern nicht z. B. statische oder denkmalschutztechnische Gründe entgegenstehen, wird die Nutzung der Dachflächen durch solare Energieerzeugungsanlagen (PV/ solarthermische Anlagen) in Kombination mit einer Dachbegrünung gegenüber der gärtnerischen Nutzung zur Erreichung der Klimaschutzziele favorisiert.

 

Nach Vorstellung und Diskussion eines Merkblattes für private Bauherren im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne der BVV Mitte wird das als Anlage beigefügte Informationsblatt in der Beratung des Fachbereiches Stadtplanung aktiv angewandt und im Internet beworben (s. Anlage).

A)     Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 13.07.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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