Drucksache - 1545/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 SE Facility Management Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1545/V Mitte von Berlin über Mehr Grün in Mitte – auch auf Dächern und an Wänden Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1545/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, zum Ausgleich für Neubauten öffentlicher Gebäude oder bei Versiegelung bislang unversiegelter Grün- oder Brachflächen entsprechende Flächen auf oder an Gebäuden zu begrünen.
Deshalb ist bei öffentlichen Gebäuden
- bei allen Neubauten und grundlegender Sanierungen vorzusehen, dass die Dächer und Wände zu einem relevanten Teil als Gründächer bzw. begrünte Wände ausgestaltet werden, und - bei allen Bauten zu prüfen, ob das Dach so ausgestaltet werden kann, dass das Dach eine gärtnerische Nutzung z. B. in Form von Hochbeeten ausgelegt werden kann, die der Umweltbildung für Kitas und Schulen oder als grüne Oasen für Beschäftigte und Besucher dienen können.
Bei der Erarbeitung von Bauunterlagen ist zwingend zu prüfen, wie diesen Vorgaben entsprochen werden kann. Sollte die Prüfung im Einzelfall ergeben, dass eine Begrünung aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, ist dies der BVV schriftlich mitzuteilen und eine Beratung in den Gremien der BVV vorzusehen.
Bei Bauanträgen privater Bauherren ist zu prüfen, ob die Anlage von Gründächern bzw. begrünten Wänden – falls nicht bereits durch den Bebauungsplan vorgesehen – vereinbart werden kann. Das BA möge ein kurzes Merkblatt für Architekt*Innen und Bauherr*Innen rausgeben, in dem einige wenige Gestaltungsregeln empfohlen werden, wenn ein Dachgarten auf einem bestehenden Dach errichtet werden soll. Dies soll im Ausschuss für Stadtentwicklung im Januar 2019 vorgestellt werden.
Das Bezirksamt hat am 13.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bei allen Neubauten und relevanten grundlegenden Sanierungen wird die Realisierung von Gründächern, im Rahmen der Berücksichtigung des Hinweisblattes BReWa-BE (Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, geprüft.
Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und § 16 des Energiewendegesetzes Berlin (Nutzung von erneuerbaren Energien) wird in der Konzeptionierung auf eine baufachlich und wirtschaftlich umsetzbare Lösung geachtet. Sofern nicht z. B. statische oder denkmalschutztechnische Gründe entgegenstehen, wird die Nutzung der Dachflächen durch solare Energieerzeugungsanlagen (PV/ solarthermische Anlagen) in Kombination mit einer Dachbegrünung gegenüber der gärtnerischen Nutzung zur Erreichung der Klimaschutzziele favorisiert.
Nach Vorstellung und Diskussion eines Merkblattes für private Bauherren im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne der BVV Mitte wird das als Anlage beigefügte Informationsblatt in der Beratung des Fachbereiches Stadtplanung aktiv angewandt und im Internet beworben (s. Anlage). A) Rechtsgrundlage § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 13.07.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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