Drucksache - 1531/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1531/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Erweiterung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice auch am Wochenende
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr 1531/V)
1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das bestehende Angebot des VBB Bus & Bahn-Begleitservice für Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen auch am Wochenende sowie an gesetzlichen Feiertagen angeboten wird. 2. Darüber hinaus soll ein Verfahren ermöglicht werden, dass bei Verspätungen von Regionalzügen der Begleitservice auch außerhalb der Regelzeit gewährleistet ist.
Das Bezirksamt hat am 30.4.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgenommen und umgesetzt. Mit Schreiben vom 20.02.2019 wandte sich der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit an Frau Senatorin Günther (SenUVK) und an Frau Senatorin Breitenbach (SenIAS) und übermittelte das Anliegen der Drucksache. Es wurde die Bedeutung des Begleitdienstes für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen hervorgehoben und die Notwendigkeit der Festigung sowie des Ausbaus des Angebotes zu einem regelrechten und dauerhaften Service betont. Der Begleitdienst sollte sich als verlässlicher Bestandteil des Mobilitätskonzeptes von Berlin etablieren. SenUVK informierte mit Antwortschreiben vom 19.03.2019, dass der VBB bereits ab 01.10.2018 die Service-Zeiten werktags auf 7 bis 22 Uhr ausweiten konnte und ab Dezember 2018 auch am Wochenende tätig ist. Verspätungen der Verkehrsmittel nach 22 Uhr werden berücksichtigt. SenIAS antwortete dem Bezirksamt, dass lt. Geschäftsverteilungsplan des Senats für die Angelegenheiten des VBB, SenUVK verantwortlich sei. (alle Schreiben siehe Anlagen) Das Bezirksamt wird sich mit dieser Thematik weiterhin auseinandersetzen und die berechtigten Teilhabe-Interessen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 30.04.2019
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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