Drucksache - 1513/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1513/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1513/V) Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch bei den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Wohnen, Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, in Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, auf der Fläche des Spielplatzes in der Wiebestraße 38 eine Zisterne als zukunftsweisendes Pilotprojekt zur angemessenen Entwässerung und nachhaltigen Wasseraufbereitung zu ermöglichen. Das Bezirksamt hat am 12.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Zum o. g. zukunftsweisenden Pilotprojekt steht das Bezirksamt seit Mitte 2018 mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Berliner Wasserbetrieben und der Berliner Regenwasseragentur in Kontakt. Bereits am 11.12.2018 fand ein Termin bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung III C statt, an dem das Konzept eines Klimaspielplatzes in der Wiebe-straße 38 (u. a. mit Zisterne) vorgestellt wurde. Beide Senatsverwaltungen begrüßen grundsätzlich das Projekt. Die technische Machbarkeit des Vorhabens wurde 2015 untersucht und im „Konzept für ein nachhaltiges Wassermanagement in Moabit West“ (Nolde & Partner innovative Wasserkonzepte, Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH) vom Dezember 2015 beschrieben. Eine Finanzierung zur Errichtung der Anlage wäre über Förderprogramme (Zukunft Stadtgrün, Stadt-umbau, Baufonds, Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030) denkbar. Die Berliner Wasserbetriebe sind gesprächsbereit, den Betrieb der Zisterne zu übernehmen. Die Herausforderungen zur Umsetzung des grundstücksübergreifenden Projektes liegen in den rechtlichen (Gesetzliche Grundlagen), finanziellen (Wartung) und organisatorischen Bereichen (Zuständigkeiten). Die Herausforderungen können nicht vom Stadtentwicklungsamt gelöst bzw. in Teilen nicht auf Bezirksebene gelöst werden. Das Projekt wird dennoch weiter mit der Berliner Regenwasseragentur verfolgt und könnte Pilotprojekt werden, um Grundsatzfragestellungen zu klären.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 12.11.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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