Drucksache - 1484/V  

 
 
Betreff: Für Sicherheit und Lärmschutz: Geschwindigkeitsbegrenzungen durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
21.11.2018 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.12.2018 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
08.01.2019 
26. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.10.2018
2. BE UmNat vom 29.12.2018
3. BE HA vom 08.01.2019
4. Beschluss vom 24.01.2019
5. VzK SB vom 10.12.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  14.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1484/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Für Sicherheit und Lärmschutz: Geschwindigkeitsbegrenzungen durchsetzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1484/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, auf welchen Straßen des Bezirks stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsanzeigen installiert sind, und wie die Erfahrungen zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sind.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu veranlassen, sich gegenüber dem Senat und der Polizei dafür einzusetzen, die Aufstellung einer sinnvollen Anzahl von stationären Geräten zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung und -begrenzung beginnend Müllerstraße/Ecke Gerichtsstraße, endend Müllerstraße/Scharnweberstraße zu veranlassen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob die Anbringung von mehr Geschwindigkeitsanzeigen in Nebenstraßen, insbesondere in solchen mit Schulen und Kindergärten (z. B. Triftstraße, Schöningstraße, usw.), ein sinnvolles Mittel der Verkehrserziehung darstellt.

 

Das Bezirksamt hat am   26.11.2019   beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Bezirk Mitte von Berlin besitzt ein stationäres Dialog-Display, welches in der Lützowstraße installiert ist. Mit dem Signal „Danke!“ bzw. „Langsamer!“ wird den Kraftfahrenden angezeigt, ob sie mit der zulässigen Geschwindigkeit fahren. Es werden keine Geschwindigkeiten auf dem Display angezeigt. Dialog-Displays dienen vielmehr einer freiwilligen Geschwindigkeitseinhaltung. Obwohl die erfassten Geschwindigkeiten keine strafrechtlichen Folgen mit sich bringen, kann die bloße Anwesenheit solcher Geräte einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt haben und die Verkehrsdisziplin verbessern.

Dialog-Displays leisten somit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

 

Aktuell steht dem Bezirk jedoch nur ein stationäres Gerät zur Verfügung. Die Beschaffung der Dialog-Displays sowie die Vertragsgestaltung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Allerdings gibt es derzeit Probleme, da die alten Verträge ausgelaufen sind.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung ist noch in diesem Jahr eine Ausschreibung für die Beschaffung neuer Geräte geplant. Das Bezirksamt hat den Bedarf von sechs mobilen Geräten und einem stationären Gerät bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angemeldet.

 

Mit dem Einsatz von Dialog-Displays kann eine unterstützende Verkehrserziehung durch Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden auf einen besonders sensiblen und zu schützenden Verkehrsraum erfolgen. Aus diesem Grund kamen die Geräte in der Vergangenheit als Verkehrsberuhigung in Nebenstraßen, insbesondere in solchen mit Schulen und Kindergärten zum Einsatz.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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