Drucksache - 1424/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1424/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Personelle Lösungen in den Seniorenbegegnungsstätten für 2019
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1424/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die finanziellen und personellen Bedarfe zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Angebots in den Seniorenbegegnungsstätten im Bezirk im Jahr 2019 unabdingbar sind.
Für die ungedeckten Bedarfe sind umgehend Lösungsstrategien zu entwickeln, mit den betreffenden Trägern abzustimmen und wirksam zum 01.01.2019 die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Das Bezirksamt hat am .03.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Amt für Soziales Mitte hat bei den Trägern derjenigen Senior*innenbegegnungs- stätten, die sich im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte befinden und wegen personeller Engpässe von der Schließung bedroht sind, die finanziellen und personellen Bedarfe für 2019 abgefragt.
Die Ergebnisse können der oben stehenden Tabelle entnommen werden.
Die entsprechenden Meldungen dazu seitens der Träger „Selbst-Hilfe im Vorruhestand e.V., „Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.“ und „Jahresringe-Gesellschaft für Arbeit und Bildung e.V.“ sind in den Anlagen 1-3 beigefügt.
Es ist zwar nicht möglich, den zusätzlichen finanziellen Bedarf der betroffenen Senior*innenbegegnungsstätten aus dem Haushalt für 2019 zu finanzieren, aber der Leiter des Amtes für Soziales stellt finanzielle Mittel aus dem Bonus für die erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung aus dem Jahr 2017 im Rahmen der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ dafür zur Verfügung. Ein entsprechender Beschluss über die Verwendung dieser Mittel ist vom Amt für Soziales beim Bezirksamt erwirkt und der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben worden (s. Anlage 4). Die Bonusmittel sind somit freigegeben und können für die bedarfsgerechte Finanzierung von Personal im Rahmen von Zuwendungen für die Senior*innenbegegnungsstätten im Fachvermögen des Bezirksamtes eingesetzt werden. Damit sind diese Begegnungsstätten nicht mehr auf Personal angewiesen, das sich über Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes rekrutiert und zunehmend multiple Vemittlungshemmnisse hat, sondern können sich ihr Personal in Eigenverantwortung selbst aussuchen. Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Angebote der Senior*innenbegegnungsstätten ist somit gewährleistet.
Mittlerweile haben alle betroffenen Träger auch entsprechende Zuwendungsanträge beim Bezirksamt Mitte gestellt, sodass einer zeitnahen Umsetzung der Personalplanungen in den Senior*innenbegegnungsstätten nichts mehr im Wege steht.
Für das Haushaltsjahr 2020 ist zur Finanzierung von Personal in den Senior*innenbe- gegnungsstätten geplant, Sachmittel in Höhe des Personalbedarfs dieser Begeg- nungsstätten anzumelden und im Rahmen der Zuwendung zu vergeben.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Mehrausgaben bei 3930/68432 in Höhe von rd. 90.000 € im Haushaltsjahr 2019. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt aus dem Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteue- rung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017. Die weitere Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2020 ist nach Überprüfung des Bedarfs im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 zu berücksichtigen.
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Personalwirtschaftliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da für das Haus haltsjahr 2020 zur Finanzierung von Personal in den Senior*innenbegegnungsstätten Sachmittel in Höhe des Personalbedarfs der Begegnungsstätten an gemeldet und im Rahmen der Zuwendung vergeben werden sollen.
Berlin, den 11.03.2019
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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