Drucksache - 1404/V  

 
 
Betreff: Wenn Investorenträume in den Himmel wachsen - Checkpoint Charlie muss geerdet werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 11.09.2018
3. Antrag Austauschbl. SPD + Grüne vom 18.09.2018
4. Beschluss vom 20.09.2018
5. VzK ZB vom 07.01.2019
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.12.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1404/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Wenn Investorenträume in den Himmel wachsen – Checkpoint Charlie muss geerdet werden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1404/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass der Bezirk Mitte und der Bezirk Friedrichshain Kreuzberg in den weiteren Entscheidungsprozess zum Checkpoint Charlie einbezogen werden.

Hierbei soll das Ziel verfolgt werden, die bereits verabredeten kulturellen Nutzungen und den Anteil geförderter Wohnungen auf einem Grundstück zu konzentrieren, das von Berlin zu einem fairen Preis erworben wird. In diesem Sinne sollen die Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wohnen und Kultur und Europa Verhandlungen mit dem potentiellen Investor aufnehmen, um das östliche Grundstück zu erwerben.

 

Für die Entwicklung des östlichen Grundstücks ist zu prüfen, wie das Land Berlin und der Bezirk Mitte gemeinsam im südlichen Bereich eine Gedenkstätte auf dem Grundstück verwirklichen kann, in der die Bodendenkmäler im Original präsentiert werden. Als weiterer Gedenk- und Erinnerungsort soll ein Museumspavillon errichtet werden, der im Erdgeschoss eine direkte Sichtachse zwischen den Exponaten und dem originalen Schauplatz ermöglicht. Ein Kellergeschoss und eine Dachterrasse des Museumspavillons werden ebenfalls zu Dokumentation und Erinnerung genutzt. Der nördliche Bereich des östlichen Grundstücks soll von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften als Wohnstandort entwickelt werden.

 

Es ist darauf hinzuwirken, dass auf dem westlichen Grundstück außerdem Einrichtungen entstehen, die von den Berlinerinnen und Berlinern genutzt und benötigt werden wie beispielsweise Kita, Familienzentrum, Jugendclub, Kleingewerbe oder ähnliches.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen in dem Anliegen zu unterstützen auf dem westlichen Grundstück an der Kreuzung Friedrichstraße/Zimmerstraße einen Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität und Grün zu verwirklichen und Lösungen für bereits bestehenden und zukünftigen Verkehrsprobleme zu erarbeiten. In diesem Sinne soll der potentielle Investor darauf hingewiesen werden, dass eine teilweise Nutzung der Bebauung als Hotel auf dem westlichen Grundstück nur in Frage kommen kann, wenn Raum für Lieferverkehr sowie An-und Abreiseverkehr auf dem Grundstück besteht. Es muss klar gestellt werden, dass der durch eine Hotelnutzung induzierte ruhende Verkehr ausschließlich auf dem Grundstück selbst Platz finden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 18.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt verfolgt das Thema. Es wird, wie der Presse zu entnehmen ist, derzeit sowohl im Senat als auch im Abgeordnetenhaus stark diskutiert. Mit Datum 10.12.2018 übersandte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen „Leitlinien als Ergebnis des städtebaulichen Workshopverfahrens“. Diese können Sie der Anlage entnehmen (Anlage).

Sobald ein Ergebnis in der Sache vorliegt, wird ein Schlussbericht erfolgen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 18.12.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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