Drucksache - 1395/V  

 
 
Betreff: Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
06.11.2018 
24. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 11.09.2018
2. BE UmNat vom 17.10.2018
3. BE HA vom 06.11.2018
4. Beschluss vom 22.11.2018
5. VzK SB vom 08.08.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin .07.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1395/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme –

Sanierungsstau beenden – Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfra-struktur erhöhen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1395/V):

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.

 

Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.

 

Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

 

  • Unverzügliche Sicherung und/oder Beseitigung von Gefahrstellen am Straßenkörper, am Straßenzubehör und an sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland (Verkehrssicherungspflicht)
  • Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbefestigung, der Straßenent-wässerungsanlagen und der baulichen Anlagen des Straßenkörpers ein-schließlich kleinerer Umbauten
  • Durchführung von substanzerhaltenden und vorbeugenden Unterhaltungs-maßnahmen, wie Fugenpflege, Deckenüberzüge, Dünnschichtbeläge, Aus-bessern und Begradigen von unbefestigten Straßenoberflächen
  • Unterhaltung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Verkehrs-einrichtungen und der übrigen Bestandteile des Straßenzubehörs
  • Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland, wie z.B. Zierbrunnen, Fahrradabstellanlagen, Bänken, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen etc.
  • Veranlassung der Prüfung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Straßenbrunnen
  • Mähen von unbefestigten Seitenstreifen
  • Durchführung von Jahresausschreibungen, Abschluss von Jahresverträgen
  • Beauftragung der eigenen Regiekräfte oder der Firmen mit Arbeiten zur unverzüglichen Gefahrenstellensicherung und/oder deren Beseitigung
  • Überwachung von Gewährleistungsverpflichtungen

 

Das Bezirksamt hat am  30.07.2019  beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird gefolgt, indem das Bezirksamt in den regelmäßigen Sitzungen mit dem Senat sowohl auf Bürgermeisterebene als auch auf Amtsleiterebene auf die zu niedrigen Werte zur Errechnung der notwendigen, natürlich zweckgebundenen Bauunterhaltungsmittel für den Tiefbau hinweist. Auch bei der Erläuterung des Bezirksamts im Abgeordnetenhaus zum voraussichtlich am 5. September beschlossenen Bezirkshaushalt wird das Bezirksamt auf diesen Umstand hinweisen und eine Angleichung zu den Regelungen für die Bauunterhaltung bei den Schulgebäuden verlangen. Bei der Unterausstattung der Bauunterhaltungsmittel ist allerdings zu beachten, dass über diverse Sonderprogramme (insbesondere das Sonderprogramm Straßensanierung, das Sonderprogramm Gehwegsanierung, das Sonderprogramm barrierefreie öffentliche Räume der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr- und Klimaschutz) zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt hat zudem in seinem Haushaltsplanentwurf dennoch die baulichen Unterhaltungsmittel für den Tiefbaubereich um 300.000 Euro in 2020 erhöht und hofft auf einen Jahresabschluss 2019, der auch für 2021 eine Fortschreibung dieser Erhöhung ermöglicht.

 

Die in der Drucksache geforderten Maßnahmen

 

  • Unverzügliche Sicherung und/oder Beseitigung von Gefahrstellen am Straßen-körper, am Straßenzubehör und an sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland (Verkehrssicherungspflicht)
  • Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbefestigung, der Straßenentwässerungsanlagen und der übrigen baulichen Anlagen des Straßenkörpers einschließlich kleinerer Umbauten
  • Durchführung von substanzerhaltenden und vorbeugenden Unterhaltungsmaßnahmen wie Fugenpflege, Deckenüberzüge, Dünnschichtbeläge, Ausbessern und Begradigen von unbefestigten Straßenoberflächen
  • Unterhaltung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und der übrigen Bestandteile des Straßenzubehörs
  • Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland wie z.B. Fahrradabstellanlagen, Bänken, etc.
  • Veranlassung der Prüfung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Straßenbrunnen
  • Durchführung von Jahresausschreibungen, Abschluss von Jahresverträgen
  • Beauftragung der eigenen Regiekräfte oder der Firmen mit Arbeiten zur unverzüglichen Gefahrenstellensicherung und/oder deren Beseitigung
  • Überwachung von Gewährleistungsverpflichtungen

 

haben aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes eine hohe Priorität, so dass die zusätzlichen Haushaltsmittel bei entsprechendem Bedarf auch zur Erfüllung dieser Aufgaben eingesetzt werden.

 

Das Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von Zierbrunnen, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen auf öffentlichem Straßenland sowie das Mähen von unbefestigten Seitenstreifen fallen nicht unter die Aufgaben der Straßenunterhaltung, so dass die zweckgebundenen Mittel des Kapitel 3800 Titel 52101 dafür auch nicht eingesetzt werden dürfen.

Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt aus anderen Haushaltstiteln.

 

Der Zeitverzug der Beantwortung der Drucksache ist darauf zurückzuführen, dass das Bezirksamt vor Erstellung des Schlussberichtes die Globalsumme bzw. die Fortschreibung der Globalsumme für die nächsten beiden Haushaltsjahre abwarten wollte, da es sich nach den vorangegangenen Diskussionen eine deutliche Verbesserung der Veranschlagungsleitlinien für den Tiefbau erhofft hat.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 30.07.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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