Drucksache - 1394/V  

 
 
Betreff: Dem Afrikanischen Viertel ein Licht aufgehen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Koleckar sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 11.09.2018
2. ÄA CDU vom 20.09.2018
3. BE UmNat vom 17.10.2018
4. Beschluss vom 18.10.2018
5. VzK SB vom 12.03.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin   27.02.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1394/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Dem Afrikanischen Viertel ein Licht aufgehen lassen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1394/V):

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Stromnetz Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass alle im Stadtbezirk Berlin-Mitte nicht mehr funktionierenden Straßenlampen umgehend wieder instand gesetzt werden. Dies betrifft insbesondere fünf Laternen in der Kameruner Straße sowie acht Laternen in der Kruppstraße, die überhaupt nicht mehr leuchten. Das Bezirksamt möge ferner die Möglichkeit für den Bürger, kaputte Straßenlampen entweder per Telefon unter 0800-1102010 oder per Mail unter BerlinLicht@stromnetz-berlin.de besser, z.B. durch einen schnell auffindbaren Hin-weis aus seiner Internetseite, kommunizieren.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die außer Betrieb genommene Beleuchtung an der Kolonie Klein Afrika wieder in Betrieb zu nehmen, da entlang des Möwensees viele Anwohner von oder zur Bushaltestelle Transvaalstraße gehen, diesen Weg zur Kreuzung Transvaal- Ecke Afrikanische Straße nutzen und ebenfalls Anlieger dort regelmäßig diesen Weg in Anspruch nehmen.

 

 

Das Bezirksamt hat am   05.03.2019  beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat die Stromnetz Berlin GmbH bzgl. der defekten Straßenbeleuchtung in der Kameruner Straße und in der Kruppstraße ange-schrieben und um Prüfung sowie um Mitteilung zum Stand der Arbeiten gebeten. Eine Rückmeldung steht noch aus. Es wird dennoch davon ausgegangen, dass die Straßenbeleuchtung inzwischen wieder funktionsfähig ist.

 

Der Hinweis zur Meldung defekter Straßenbeleuchtung wurde in der 4. Kalender-woche 2019 wunschgemäß auf der Internetseite des SGA unter der Rubrik Straßen-unterhaltung, öffentliche Beleuchtung, eingerichtet.


Dem SGA ist nicht bekannt, dass in dem genannten Straßenabschnitt der Windhuker Straße zwischen Petersallee und Otawistraße entlang des Möwensees früher schon einmal Straßenbeleuchtung vorhanden war. Dieser Weg ist unbefestigt, nicht ausgebaut, besitzt keine Straßenentwässerung und Beleuchtung. Er entspricht somit nicht den Anforderungen des Berliner Straßengesetzes an das öffentliche Straßenland. Da der genannte Abschnitt auch keine Erschließungsfunktion besitzt, wurde der Widmungszweck als öffentliches Straßenland überprüft. Als Ergebnis wird nun vom SGA angestrebt, den o.g. Bereich einzuziehen und dann der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage zuzuschlagen und entsprechend als solche zu widmen.

In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen besteht zwar keine gesetzliche Beleuchtungspflicht, aber das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass stark frequentierte Wege beleuchtet werden sollten.

 

Von Seiten der Bezirksämter wurde zu diesem Thema in den vergangenen Jahren mehrfach der Versuch unternommen, dass wichtige Wegebeziehungen im Rahmen des Lichtkonzeptes durch die zuständige Senatsverwaltung errichtet und betrieben werden. Dieses Thema wurde auch in der Kommission der Amtsleiter*innen Tiefbau (KALT-Runde) am 21.08.2013 besprochen.

 

Um hier eine grundsätzliche Verbesserung für die Zukunft zu erreichen, wurde das Thema (Übernahme und Betrieb von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durch die SenUVK) auf Drängen des Bezirks Mitte erneut auf die Tagesordnung der Bezirksstadträt*innen-Sitzung gesetzt.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den    05.03.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 
 

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