Drucksache - 1345/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Mitte von Berlin und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin zu beschließen A) Begründung: Das Land Berlin hat sich, aufgrund der aktuellen Veränderungen am Berliner Wohnungsmarkt und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Berliner Wohngebieten zu lokalisieren und die betroffenen Wohngebiete mit ihrer sozial gemischten Bevölkerung mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten vor Verdrängung zu schützen.
Dazu hat das Bezirksamt Mitte 2015 in einem ersten Schritt eine Vorprüfung (Grobscreening) zur Ermittlung möglicher Gebiete im Bezirk, die für den Erlass einer Erhaltungsverordnung geeignet sind, durchführen lassen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung wurde das Gebiet „Kattegatstraße“ als Beobachtungsgebiet eingestuft.
Im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen aller Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding (Frühjahr 2018) wurde geprüft, ob in diesen Gebieten die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerungsstruktur aus städtebaulichen Gründen vorliegt und damit die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden.
Im Ergebnis der vertiefenden Untersuchung (Juni 2018) für alle Gebiete wurde festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für das Gebiet „Kattegatstraße“ gegeben sind. Aufgrund des sehr hohen Aufwertungspotenzials, eines bisher noch geringen Aufwertungsdruckes sowie einer mittleren Verdrängungsgefährdung würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Folgewirkungen kommen. Die Gutachter empfehlen daher die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes „Kattegatstraße“.
Eine ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen für das Gebiet „Kattegatstraße“ ist dem Gutachten im Anhang zu entnehmen (S.12-27). Für die ebenfalls im Gutachten untersuchten Gebiete „Soldiner Straße“ und „Humboldthain Nord-West“ ist weitergehend eine planungsrechtliche/ juristische Prüfung erforderlich. B) Rechtsgrundlage: § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Ja, für die Nachbeauftragung der Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete für einen Übergangszeitraum von vier Monaten entstehen Mehrausgaben für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Kapitel 4200 Titel 54010 Unterkonto 200 und für 2019 in Höhe von 10.000 € als Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000.
Für die neu auszuschreibende Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete ab März 2019 erfolgt für 2019 eine Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000 in Höhe von 50.000 €.
Für 2020 und 2021 werden die Mittel planmäßig für den Haushaltsplan angemeldet.
Ja, es wurden für vier neue Erhaltungsgebiete bereits zusätzliche Stellenbedarfe (2,0 Stellen) im Rahmen der AG Ressourcensteuerung (zusätzliches Personal 2019 mit Schwerpunktsetzung durch die Bezirke) für 2018 bereitgestellt. Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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