Drucksache - 1343/V  

 
 
Betreff: Wieder Öffentlicher Parkplatz bis der Wohnungsbau in der Berolinastraße hinter Nr.9 umgesetzt wird
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne vom 19.06.2018
2. Beschluss vom 21.06.2018
3. VzK ZB vom 10.09.2018
4. Anlage 1
5. Anlage 2
6. Anlage 3
7. VzK SB vom 10.12.2019
8. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .11.2019

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1343/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Wieder Öffentlicher Parkplatz bis der Wohnungsbau in der Berolinastraße hinter Nr. 9 umgesetzt wird

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1343/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, vertragliche Vereinbarungen mit der Wohnungsbaugesellschaft

Mitte zu treffen, die wieder eine öffentliche Parkplatznutzung mit Parkraumbewirtschaftung

für die nicht bereits vertraglich gebundenen Flächen auf dem Grundstück Berolinastraße

hinter 9 (Flurstück 1177 der Flur 918 in der Gemarkung Mitte) ermöglichen, bis das geplante

Wohnungsbauvorhaben umgesetzt wird.

 

Das Bezirksamt hat am 19.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie im Zwischenbericht mitgeteilt, hatte sich das Bezirksamt erneut an die WBM gewandt. Daraufhin erhielt das Bezirksamt die als Anlage beigefügte Antwort (Anlage).

 

Dem darin angebotenen Vorschlag konnte das Bezirksamt leider nicht folgen.

 

Das Ordnungsamt betreibt Parkraumbewirtschaftung grundsätzlich nur auf öffentlichen Straßenland und in öffentlich zugänglichen Privatstraßen, für die keine Miet- oder Pachtzinsen anfallen. Es besteht grundsätzlich keine Ermächtigung im Berliner Haushaltsrecht wonach das Ordnungsamt als Wirtschaftsbetrieb fungieren und Stellplätze anmieten und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung dann quasi gegen Gebühr weiter vermieten darf. Dies wird auch nicht als erforderlich angesehen.

 

Denkbar wäre hier nur eine Anmietung zur Deckung eines Eigenbedarfs oder die kostenlose Überlassung der Stellplätze durch den Eigentümer an das Bezirksamt Mitte von Berlin bis zum Baubeginn. Ein Eigenbedarf ist derzeit nicht erkennbar.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 19.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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