Drucksache - 1327/V  

 
 
Betreff: Verkehr im nördlichen Wedding vor dem Kollaps?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Schwarz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA SPD vom 19.06.2018
2. Beantwortung MA vom 21.06.2018

Vorbemerkung: Seit einigen Wochen hat sich die Verkehrssituation für Autofahrer*innen im Norden des Weddings dramatisch verschlechtert. Die Müllerstraße, die Seestraße, die Luxemburger und Amrumer Straße sind durch einen Dauerstau und wechselnde Umleitungen quasi lahm gelegt. Die Hauptverkehrsstraßen im Wedding sind kaum noch befahrbar. Dies betrifft nicht nur die Pendler*innen und die Zufahrt zur Autobahn. Für die Anwohner*innen ergeben sich daraus massive Belästigungen durch Lärm, Feinstaub und Abgase. Zudem wird der Fahrrad- und Fußnger*innenverkehr durch die Staus und Umleitungen stark beeinträchtigt.

 

  1. Wann rechnet das Bezirksamt mit einem Abschluss der Baumaßnahmen und einer Entspannung der Situation für die Anwohner*innen?
  2. Inwieweit war das Bezirksamt in die Planungen der einzelnen Bauvorhaben eingebunden?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Sie nehmen in Ihrer Anfrage auf zwei Baumaßnahmen Bezug. Die eine ist in der Seestraße, die andere ist in der Luxemburger Straße. Diese sind voneinander nicht sehr weit auseinander, was natürlich auch ein Teil des Problems ist, dass an beiden Stelle große Baumaßnahmen stattfinden.

Bei der Baumaßnahme in der Seestraße handelt es sich um eine Maßnahme der BVG. Es geht um die Sanierung der Straßenbahngleise Ecke Seestraße/Amrumer Straße sowie an der Ecke Seestraße/Turiner Straße. Es gibt hier, da Sie auch nach den Zeitabläufen gefragt haben, eine Sondernutzungserlaubnis bis zum 14.10.2018, die vom Bezirksamt erteilt wurde. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme auch beendet ist.

Bei der zweiten Baumaßnahme, auf die Sie sich beziehen, geht es um die Luxemburger Straße, auf der südlichen Fahrbahn zwischen Torf- und Genter Straße. Das ist eine Maßnahme aus dem Sonderprogramm „Straßensanierung SPS 2018“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Hier ist der Vorhabenträger allerdings der Bezirk. Diese Maßnahme war ursprünglich bereits Bestandteil des Sonderprogramms „Straßensanierung SPS 2017“. Auch die Ausschreibung und die Vergabe erfolgte bereits im vergangenen Jahr. Die Bauausführung musste allerdings wegen fehlender straßenverkehrsbehördlicher Anordnung der Verkehrslenkung der VLB in das Jahr 2018 verschoben werden.

Aus diesem Grund finden beide Maßnahmen zur gleichen Zeit statt. Es war aber natürlich anders gedacht.

Die Festlegung dieses Bauzeitraums im Jahr 2018 wurde im Vorfeld mit der VLB abgesprochen. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Bauausführung wurde dann erlassen, für den Zeitraum 26.03.2018 29.06.2018. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Baumaßnahme leider nicht nächste Woche beendet sein wird. Wie wir mitgeteilt bekamen, sind die Firmen so ausgelastet, dass es sich bis zum 31.08.2018 hinziehen wird. Entsprechend ist auch die Genehmigung verlängert worden. Die erwartete Entspannung im Verkehr erfolgt dann leider erst eine Woche nach Ende der Sommerferien, aber es ist ein absehbarer Zeitraum.“

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass zukünftig Bauvorhaben so koordiniert werden, dass die Behinderungen für Anwohner*innen und Autofahrer*innen geringer ausfallen?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „ Alle Parteien sind mit diesem klaren Koordinationsziel in die Planung gegangen. Diese Koordination konnte dann aus verschiedenen Gründen, die ich gerade aufgeführt habe, nicht so ablaufen, wie es wünschenswert gewesen wäre. Wir haben an diesem Punkten wenig Einfluss. Wir müssen diese VLB-Anordnung abwarten, das wissen Sie auch aus anderen Vorgängen. Ohne können wir nicht anfangen, auch die BVG kann nicht anfangen. Auf der anderen Seite können wir dann aber nicht sagen, wir machen jetzt erst einmal die Luxemburger Straße und die BVG hat zu warten. Die BVG ist den Daseinsvorsorgern sozusagen gleichgestellt. Deswegen gibt es fast keine Möglichkeit für uns, hier Sondernutzungserlaubnisse, wenn sie verlangt werden, nicht zu erteilen. Da muss es schon ganz hart kommen, und es muss mit dem Verkehrsablauf zu tun haben, den die VLB beurteilt (wir können das nicht). In diesem Fall hat sie entschieden, dass beide Maßnahmen gleichzeitig laufen können. Somit lag kein Grund aber auch nicht die Möglichkeit vor, hier eine Sondernutzungserlaubnis für die Baumaßnahme in der Seestraße nicht zu erteilen.

Auf der anderen Seite gibt es, so muss man das auch mal sagen, bei allem Ärgernis und Leiden der Autofahrer, ein Interesse, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden. Ich denke mal, wenn die Luxemburger Straße wieder funktioniert, haben wir es doch wenigstens teilweise überstanden.“

 

 
 

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