Drucksache - 1297/V  

 
 
Betreff: Beleuchtung der Trümmersäule auf dem Max-Josef-Metzger-Platz sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
22.08.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
04.09.2018 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.06.2018
2. BE UmNat vom 22.08.2018
3. BE HA vom 04.09.2018
4. Beschluss vom 20.09.2018
5. VzK SB vom 07.01.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin 10.12.2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1297/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Beleuchtung der Trümmersäule auf dem Max-Josef-Metzger-Platz sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1297/V)

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Unterhaltungs- und Betriebskosten für die Trümmersäule auf dem Max-Josef-Metzger-Platz für mindestens zehn Jahre durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zu übernehmen und damit die Beleuchtung zu den Betriebszeiten der regulären Straßenbeleuchtung sicherzustellen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  18.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

In den potentiellen Unterhaltungskosten darf nicht nur der Stromverbrauch berück-sichtigt werden, da dieser Faktor das geringste Problem wäre. Hier ist zu berück-sichtigen, dass gerade Leuchtkörper in öffentlichen Grünanlagen immer wieder das Ziel von sinnlosem Vandalismus (mit Farbe besprüht, zertreten, mit Steinen kaputt geworfen) sind.

 

Dies sind die eigentlichen Kostenfaktoren, da die Anlagen dann jedes Mal sehr kostspielig instandgesetzt werden müssen.

 

Unabhängig davon besteht laut Grünanlagengesetz (GrünanlG), § 5 (2) – Verkehrssicherungspflicht – keine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen.

 

Folglich sind, wie bereits erwähnt, auch keine Mittel für die Beleuchtung und deren Unterhaltungskosten vorgesehen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 18.12.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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