Drucksache - 1276/V  

 
 
Betreff: Fachvermögensübertragung einer Teilfläche des Flur 063 in das Fachvermögen Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 07.06.2018
2. Anlage 1
3. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: ……03.2018

Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1276/V

Mitte von Berlin

Vorlage - zur Kenntnisnahme

über

Fachvermögensübertragung einer Teilfläche des Flur 063 in das Fachvermögen Schule

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat am .2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

 

Die im anliegenden Lageplan (Anlage 1) für die Chausseestraße 82 dargestellte schraffierte Teilfläche der Flur 063 der Gemarkung 110003 wird aus dem Fachvermö-gen des Straßen- und Grünflächenamts in das Fachvermögen Schule übertragen.

Die in Anlage 2 dargestellte Fläche zum Flurstück 455 mit einer Fläche von 165,8 m² wird ebenfalls aus dem Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts in das Fachvermögen Schule übertragen. Für die rosa markierte Fläche zum Flurstück 454 (3.127 m²) erfolgt eine Übertragung vom Fachvermögen Sport in das Fachvermögen Schule.

 

Begründung:

Ab dem Schuljahr 2017/2018 befindet sich am Standort Chausseestraße / Boyenstra-ße ein Mobiler Ergänzungsbau (MEB), welcher (aktuell noch) als Filialstandort der 01G35 Humboldthain-Grundschule genutzt wird. Zum Schuljahr 2021/2022 wird an diesem Standort ein Schulneubau eröffnet, um den Schulplatzbedarf im Zusammen-hang mit den Wohnungsneubauten in der Europacity abdecken zu können.

Die Errichtung dieses Schulstandortes wird zum Teil durch Einnahmen aus einem städtebaulichen Vertrag finanziert.

 

Die in Anlage 1 genannten Teilflächen befinden sich innerhalb der zum Wettbewerb festgelegten Planungsgrenzen des Bauvorhabens.

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung des MEB wurde die grüne Teilfläche (373 m²) bereits in das Fachvermögen Schule über-tragen. Die Übertragung der schraffierten Teilfläche (186 m²) ist dringend erforderlich im Zusammenhang mit dem Schulneubau. Diese Fläche wird u.a erforderlich für die fußufige Erschließung des Schulgebäudes.

 

r die Zuwegung zum MEB wurde ein temporärer Zugang über die Boyenstraße an-gelegt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden MEB und Schulgebäude über die Chausseestraße erschlossen. Südlich des Schulneubaus erfolgt dann die fußufige Erschließung, nördlich des Schulneubaus befindet sich dann die Zufahrt für die Anlie-ferung (z.B. für die Mensa) und zu den Behindertenstellplätzen.

 

Die in Anlage 2 genannten Teilflächen befinden sich ebenfalls innerhalb der zum Wettbewerb festgelegten Planungsgrenzen des Bauvorhabens und werden benötigt, um Wirtschaftshof und Müllplatz anzulegen.

 

Die im Lageplan (Anlage 1) schraffiert gekennzeichneten Teilflächen sowie die Fläche zum Flurstück 454 der Flur 63 mit einer Fläche von 165,8 m² (Anlage 2) befinden sich derzeit noch im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts und sind schnellstmöglich in das Fachvermögen des Schulamts zu übertragen. Die rosa mar-kierte Fläche (3.127 m²) zum Flurstück 454 der Flur 63 ist ebenfalls in das Fachver-mögen Schule zu übertragen (aus dem Fachvermögen Sport). Weitere Verzögerun-gen in der Vermögensübertragung wirken sich negativ auf die Baumaßnahmen für den Schulneubau aus.

 

Die Übertragung der Flächen erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt in Zu-sammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans III-34-2. Die Übertragung der Flächen ist wichtig, um das B-Plan-Verfahren so durchzuführen, dass der Schulbau nicht gefährdet ist.

 

Anlage 1: Lageplan zur Übertragung in die Fachvermögen Chausseestraße 82

Anlage 2: Lageplan

 

A. Rechtsgrundlage:

§ 109 i.V.m- § 2 SchulG; § 36 (2) BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den 2205.2018

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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