Drucksache - 1250/V  

 
 
Betreff: Freiparken für Hebammen im Dienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Vietzke sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
28.05.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
25.06.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.07.2018 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.10.2018 
23. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 08.05.2018
2. BE WiArb vom 25.06.2018
3. BE HA vom 02.10.2018
4. Beschluss vom 18.10.2018
5. VzK SB vom 17.05.2019
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.04.2019

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1250/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Freiparken für Hebammen im Dienst

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1250/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht bis zum Jahresende 2018 zu prüfen, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Mitte ohne größeren Verwaltungsaufwand, z.B. durch eine amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“ –Schild, befreit werden können.

Darüber hinaus soll der Bezirk zusammen mit der Landesebene prüfen, ob Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 07.05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für einzelne Berufsgruppen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Beispiel seien hier die Handwerkerparkausweise genannt. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum gebührenfreien Parken ist im Bezirksamt Mitte von Berlin die Vignettenstelle des Ordnungsamtes.

 

Ermessenslenkend für die Bearbeitung der Anträge ist der sog. „Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung“, der von der Verkehrslenkung Berlin (VLB), Zentrale Straßenverkehrsbehörde, am 17.04.2018 veröffentlicht wurde.

 

Gemäß des Leitfadens erhalten Hebammen bei Beantragung grundsätzlich eine Freistellung von der Parkgebührenpflicht für die Parkzone im Umfeld einer etwaigen Hebammenpraxis.

 

Zusätzlich erhalten Hebammen bei Nachweis entsprechender Tätigkeitsorte innerhalb der Parkraumbewirtschaftungsgebiete eine Befreiung von der Gebührenpflicht für jede weitere Parkzone im Land Berlin, in der sie nachweislich regelmäßig tätig sind.

 

In entsprechend eiligen Fällen (beispielsweise bei Hausgeburten) kann eine Hebamme ein Kraftfahrzeug auch ohne Vignette in einer Parkzone gebührenfrei abstellen (Rechtfertigender Notstand gemäß § 16 OWIG).

 

Mit Schreiben vom 25.10.2018 wurde der Staatssekretär Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die Anregung der Bezirksverordnetenversammlung informiert und zur Drucksache 1250/V um Stellungnahme gebeten. Eine Rückantwort ist bisher nicht erfolgt.

 

Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind gemäß Leitfaden in Vignettenform oder als Urkunde im A4-Format gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Um Missbrauch vorzubeugen, tragen die Vignetten und Ausnahmegenehmigungsurkunden Hologrammetiketten.

Ein Schild „Hebamme im Dienst“ stellt keinen gemäß Leitfaden geeigneten Nachweis der Befreiung von der Parkgebührenpflicht dar.

 

Ein unbegründetes Abweichen von den Regelungen des Leitfadens und die Einführung von Sonderlösungen, die nur im Bezirk Mitte gelten würden, ist rechtlich nicht zulässig. Eine Beschränkung von Regelungen nur auf den Bezirk Mitte scheiterte schon daran, dass Hebammen regelmäßig angeben, annähernd im ganzen Stadtgebiet tätig zu sein und sich auf diese Fläche auch ihr Antrag bezieht.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.05.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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