Drucksache - 1247/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1247/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Sauberhalten der Baumscheiben in der Wiesenstr. im Wedding sicherstellen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgende Anregung / folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Druck-sache Nr. 1247/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass die Baumscheiben in der Wiesenstr. Im Wedding regelmäßiger vom Müll und Hundekot gesäubert werden.
Das Bezirksamt hat am 10.08.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) § 4 (Straßenreinigungs-pflichtige) obliegt die Reinigung der Straßen der BSR. Dazu gehören auch die Baumscheiben und die Beseitigung des Hundekots
„ (1) Die ordnungsmäßige Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen obliegt dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe für die Anlieger und Hinterlieger (Anschluss- und Benutzungszwang). Die ordnungsmäßige Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte. Soweit Anlieger und Hinterlieger fehlen sowie in den Fällen des Absatzes 6 und des § 5 Abs. 3, obliegt die ordnungsmäßige Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen aufgeführten öffentlichen Straßen dem Land Berlin. Die Aufgaben des Landes Berlin werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt.“ Nach Auskunft des zuständigen Betriebshofes bei der Berliner Stadtreinigung wird die genannte Straße in der Reinigungsklasse A 2 gereinigt, d.h. sie wird 5 x in der Woche gefegt und einmal in der Woche reinigt ein Spezialfahrzeug die Straße von Hundekot. Allerdings findet diese Reinigung maschinell statt, Baumscheiben müssten per Hand gereinigt werden. Die Kosten einer höherwertigeren Reinigung müssten dann auf die Anlieger umge-legt werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2018 Bezirksbürgermeister von DasselStephan von Dassel Bezirksbürgermeister Für die Leiterin der Abteilung
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