Drucksache - 1232/V  

 
 
Betreff: Akzeptanz von Kreditkarten im Bürgeramt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Michael Konrad, Alexander Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
31.05.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.06.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 08.05.2018
2. BE BüdWohn vom 31.05.2018
3. BE HA vom 06.06.2018
4. Beschluss vom 21.06.2018
5. VzK SB vom 02.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 19.10.2021

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1232/V 

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Akzeptanz von Kreditkarten im Bürgeramt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1232/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass zur Bezahlung von kostenpflichtigen

Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Rathauses bzw. der sonstigen

Amtsräume erbracht werden, neben Bargeld und der girocard auch die gängigen

Kreditkarten (VISA, MasterCard) akzeptiert werden.

 

Das Bezirksamt hat am 26.10.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nachfolgenden Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Die bislang im den Bürgeramtsstandorten für die Vereinnahmung von Gebühren für kostenpflichtige Dienstleistungen eingesetzten Girocard-Lesegeräte decken den weitaus größten Zahlungsverkehr in den bezirklichen Bürgeramtsstandorten reibungslos ab.

Selbst Bargeldzahlungswünsche von Bürger*innen können alternativ dazu durch den Verweis auf die Nutzung der Kassenautomaten im Rathaus Wedding zufrieden gestellt werden.

Eine vermehrte Nachfrage nach einer Zahlungsmöglichkeit mit Kreditkarten treten erst seit den ersten pandemiebedingten Einschränkungen im Zahlungsverkehr auf, nachdem die Bürger*innen seitdem auch zunehmend Kreditkarten als Zahlungsmittel verwenden.

Das Bürgeramt hatte bis dahin auch in Hinblick auf erhöhte Transaktionskosten, die dem Bezirksamt Mitte von Berlin durch die Nutzung von Kreditkarten als Zahlungsmittel entstehen würden, eine zusätzliche Ausstattung der Arbeitsplätze mit entsprechenden Lesegeräten abgelehnt.

Aufgrund der nunmehr gestiegenen Nachfrage hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von Kreditkarten als Zahlungsmittel, hat das Amt für Bürgerdienste im Rahmen der am 09.08.2021 erfolgten Eröffnung des Bürgeramtes in der Klosterstr. 71 die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden mit Lesegeräten ausgestattet, die sowohl EC-Karten, als auch Kreditkarten als Zahlungsmittel ermöglichen. Hierbei hat man sich allerdings auf die gängigsten Kreditkartenanbieter von Mastercard und VISA beschränkt.

 

In den anderen Bürgeramtsstandorten des Bezirksamtes Mitte von Berlin ist der bislang eingesetzte Gerätetyp von EC-Cash-Geräten technisch nicht in der Lage Kreditkarten als Zahlungsmöglichkeit zuzulassen.

Um keine Umrüstungskosten für technisch veraltete EC-Cash-Geräte auszugeben, ist eine Neuausstattung der anderen Bürgeramtsstandorte anzustreben. Die Umrüstung ist für 2022 avisiert.

Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür im Doppelhaushalt 2022/23 eingestellt

 

 

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: 

Einnahmen sind nicht verändert zu erwarten, da sich der Umfang der Leistungen für die Bürger*innen nicht verändern wird.

Ausgaben sind unter Kapitel 3500, Titel 51185 für insgesamt 85.000 € für jedes Haushaltsjahr des kommenden Doppelhaushalts 2022/2023 eingestellt worden, was circa einer Verdreifachung der Kosten gegenüber den Ausgaben in 2020 bedeuten würde.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, den 26.10.2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Reiser

 
 

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