Drucksache - 1230/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1230/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Chancen für den Sport in der Jugendarbeit
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1230/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht: den Sport in der Jugendarbeit zu unterstützen und den Zugriff von anerkannten Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe auf Nutzungs-/Hallenzeiten zu erleichtern.
Für die Prüfung der Antragssteller und eine zeitnahe Bearbeitung im Vergabeverfahren soll zwischen dem Sport- und Jugendamt auf der Grundlage der Sportanlagennutzungsverordnung des Landes Berlin (SPAN) ein gemeinsamer Kriterienkatalog entwickelt werden, der mit den Betroffenen abzustimmen ist. Die zuständigen Ausschüsse der BVV sind zu informieren.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, an welchen Standorten wieder feste Zeiten für nicht vereinsgebundene sportorientierte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vorgehalten werden können. Hierbei sind nach Möglichkeit auch Zeiten an Abenden und Wochenenden zu berücksichtigen.
Mögliche Mehrkosten sind zu vermeiden. Für die Schlüsselverantwortung sollen vergleichbare Regelungen wie für förderungswürdige Sportvereine gelten.“
Das Bezirksamt hat am 26.02.019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Entsprechend dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz - SportFG), soll jedem die Möglichkeit verschafft werden, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit organisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen. Entsprechend den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) gilt dies u.a. auch für Einrichtungen der Jugendarbeit.
Das Schul- und Sportamt war und ist stets bemüht eine optimale Auslastung der Sportanlagen sicherzustellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das bekanntlich in der Sportinfrastruktur erhebliche Defizite bestehen und bei weitem nicht alle Bedarfe befriedigt werden können. Um dies zu gewährleisten, wurden bereits vor Jahren "Richtlinien zur Vergabe von gedeckten und ungedeckten Sportstätten in Mitte" erlassen.
In der Jugendarbeit spielt Sport und Bewegung eine herausgehobene Rolle. Deshalb werden aus diesem Bereich immer wieder Anträge zur Nutzung von Sportanlagen gestellt. Dabei handelt es sich häufig um niederschwellige Angebote. Mit dem Jugendamt, insbesondere der Jugendhilfeplanung, werden immer wieder in enger Zusammenarbeit die Nutzungsvoraussetzungen und die Möglichkeiten besprochen. Da keine vollständige Liste der Träger der Jugendhilfe existiert bzw. diese immer wieder Änderungen unterliegt, werden bei Antragstellung die Voraussetzungen für die Überlassungen geprüft, d. h. es muss eine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe und ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen. Im Ergebnis werden dann Zeiten auf oder in Sportstätten für periodische bzw. einmalige Nutzungen zur Verfügung gestellt. Dieses erfolgt häufig auch in Verbindung mit den Sportvereinen vor Ort. Damit entstehen keine Mehrkosten bzw. werden Schlüsselverantwortung analog der für die Sportvereine abgeschlossen.
Jedes Jahr werden eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen, wie Turniere oder Sportfeste mit Hallen- oder Platzzeiten unterstützt.
Beispiele für regelmäßige wöchentliche Nutzungen sind: Freizeithaus am Mauerpark, TH Schwedter Str. 234, 10435 Berlin,– 35 Stunden wöchentlich, Gangway e.V., TH Hannoversche Str. 20, 10115 Berlin – 1,5 Stunden wöchentlich, SOS Kinderdorf, TH Grüntaler Str. 3-4, 13357 Berlin – 3 Stunden wöchentlich, Outreach, TH Plantagenstr. 16/20, 13347 Berlin – 5 Stunden wöchentlich.
Fortgeführt werden auch die Mitternachtsturniere von Casablanca gGmbH/ Jugendclub SoKo, die jedes Jahr in der Halle Schönstedtstr. 3, 13357 Berlin, nutzen.
am 22.02.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr 29.03.2019von 22.00 bis 02.00 Uhr 26.04.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr 31.05.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr 30.08.2019von 22.00 bis 02.00 Uhr 27.09.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr 25.10.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr 29.11.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr
Es werden daher vom Jugendamt sowie Schul- und Sportamt gemeinsame Kriterien für die Vergabe von Sportflächen angewandt.
Das Bezirksamt stellt in Aussicht, im Herbst 2019 den Sportausschuss der Bezirksverordnetenversammlung zur Vergabe von Hallenzeiten an Träger der Jugendhilfe zu informieren.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |