Drucksache - 1230/V  

 
 
Betreff: Chancen für den Sport in der Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Reiser sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Vorberatung
28.08.2018 
16. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
25.09.2018 
17. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Grüne vom 08.05.2018
2. BE JHA 04.07.2018
3. BE Sport vom 25.09.2018
4. Beschluss vom 18.10.2018
5. VzK SB vom 12.03.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.02.2019

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1230/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Chancen für den Sport in der Jugendarbeit

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1230/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht:

den Sport in der Jugendarbeit zu unterstützen und den Zugriff von anerkannten Trägern der

öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe auf Nutzungs-/Hallenzeiten zu erleichtern.

 

Für die Prüfung der Antragssteller und eine zeitnahe Bearbeitung im Vergabeverfahren soll

zwischen dem Sport- und Jugendamt auf der Grundlage der

Sportanlagennutzungsverordnung des Landes Berlin (SPAN) ein gemeinsamer

Kriterienkatalog entwickelt werden, der mit den Betroffenen abzustimmen ist. Die

zuständigen Ausschüsse der BVV sind zu informieren.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, an welchen Standorten wieder feste

Zeiten für nicht vereinsgebundene sportorientierte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

vorgehalten werden können. Hierbei sind nach Möglichkeit auch Zeiten an Abenden und

Wochenenden zu berücksichtigen.

 

Mögliche Mehrkosten sind zu vermeiden. Für die Schlüsselverantwortung sollen

vergleichbare Regelungen wie für förderungswürdige Sportvereine gelten.

 

Das Bezirksamt hat am  26.02.019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Entsprechend dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz - SportFG), soll jedem die Möglichkeit verschafft werden, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit organisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen. Entsprechend den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) gilt dies u.a. auch für Einrichtungen der Jugendarbeit.

 

 

 

 

 

Das Schul- und Sportamt war und ist stets bemüht eine optimale Auslastung der Sportanlagen sicherzustellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das bekanntlich in der Sportinfrastruktur erhebliche Defizite bestehen und bei weitem nicht alle Bedarfe befriedigt werden nnen.  Um dies zu gewährleisten, wurden bereits vor Jahren "Richtlinien zur Vergabe von gedeckten und ungedeckten Sportstätten in Mitte" erlassen.

 

In der Jugendarbeit spielt Sport und Bewegung eine herausgehobene Rolle. Deshalb werden aus diesem Bereich immer wieder Anträge zur Nutzung von Sportanlagen gestellt. Dabei handelt es sich häufig um niederschwellige Angebote. Mit dem Jugendamt, insbesondere der Jugendhilfeplanung, werden immer wieder in enger Zusammenarbeit die Nutzungsvoraussetzungen und die glichkeiten besprochen. Da keine vollständige Liste der Träger der Jugendhilfe existiert bzw. diese immer wieder Änderungen unterliegt, werden bei Antragstellung die Voraussetzungen für die Überlassungen geprüft, d. h. es muss eine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe und ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen. Im Ergebnis werden dann Zeiten auf oder in Sportstätten für periodische bzw. einmalige Nutzungen zur Verfügung gestellt. Dieses erfolgt häufig auch in Verbindung mit den Sportvereinen vor Ort. Damit entstehen keine Mehrkosten bzw. werden Schlüsselverantwortung analog der für die Sportvereine abgeschlossen.

 

Jedes Jahr werden eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen, wie Turniere oder Sportfeste mit Hallen- oder Platzzeiten unterstützt.

 

Beispiele für regelmäßige wöchentliche Nutzungen sind:

Freizeithaus am Mauerpark, TH Schwedter Str. 234, 10435 Berlin, 35 Stunden wöchentlich,

Gangway e.V., TH Hannoversche Str. 20, 10115 Berlin 1,5 Stunden wöchentlich,

SOS Kinderdorf, TH Grüntaler Str. 3-4, 13357 Berlin 3 Stunden wöchentlich,

Outreach, TH Plantagenstr. 16/20, 13347 Berlin 5 Stunden wöchentlich.

 

Fortgeführt werden auch die Mitternachtsturniere von Casablanca gGmbH/ Jugendclub SoKo, die jedes Jahr in der Halle Schönstedtstr. 3, 13357 Berlin, nutzen.

 

am 22.02.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

29.03.2019von 22.00 bis 02.00 Uhr

26.04.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

31.05.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

30.08.2019von 22.00 bis 02.00 Uhr

27.09.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

25.10.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

29.11.2019von 22.00 bis 24.00 Uhr

 

 

Es werden daher vom Jugendamt sowie Schul- und Sportamt gemeinsame Kriterien für die Vergabe von Sportflächen angewandt.

 

Das Bezirksamt stellt in Aussicht, im Herbst 2019 den Sportausschuss der Bezirksverordnetenversammlung zur Vergabe von Hallenzeiten an Träger der Jugendhilfe zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine
  2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine


    Berlin, den 26 .02.2019

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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